Et
- 55 gungen
/C
antrag
wegen
I
2)/
stellt
der
ausdrücklich
der
Beleidigung
übrigen
mußte
zu
verschiedenen
werden,
dab
digung
ist.
in
des
Nachrede
eines
Gunsten
des
jetzigen
der
daher
der
nur
Strafantrages
b)
auch
den
Tatbestand
einer
formalen
ge-
Zweifel
aus
geschlossen
hinsichtlich
der
Belei-
gestellt
worden
begangenen
Angeklagten
entgegen ($$ 61, 194 StGB).
Schreiben des Angeklagten von 29.4.52
Das
der
Strafanträge
des
Beleidigung
das
üblen
Fehlen
|
|
erfüllt
gemäß
RR
Straf-
Beanten
im
Personen
Bestrafung
wegen
und
Strafantrag
übrigen
dieser
und
Richter
dieser
Falle
die
daß
Angeklagten
selbst
gegen
ist,
Person
angegriffenen
Justizministers
steht
seiner
Formulierung
dem
Bezüglich
hervorgehoben
Beleidigung
der
wird,
AAN
$$
185,
73
StGB, da es neben der vorerwähnten Tatsachenbehauptung auch
die Bemerkung enthält, daß die "braune Justiz von Bayern!" unter
der
Leitung
kusserung
der
des
Justizministers
stellt
eine
bayerischen
Person
auch
des
Nachrede
Justiz
Er
auch
mußte
eines
EEK;
Midachtungskundgebung
als
solchen,
Justizministers
bewußt.
Dr. SER
dar.
daher
Vergehens
neben
der
nicht
sondern
Dessen war
des
=.
mur
auch
sich
gegenüber
der
für
der
üblen
schuldig
werden.
funden
gegenüber
Ger„Angeklag te
Vergehens
Beleidigung
Diese
be-
VI.
Der
1.
eines
Angeklagte
fortgesetzten
und
2.
_n
Zen
ger
schuldisung
5,
Vergehens
JE
1 a)/;
des
Widerstands
zweier tateinheitlich
eines
/E
IV
1 @)/;
fortgesetzten
Anschuldigung
mit
der Beleidigung
eines
IV
daher
Vergehens
Tateinheit
7 Vergehen
leidigung
4.
in
war
/E
insgesant
der
15
vorsätzlichen
Vergehen
/E
I,
gegen
IV 2/;
der
der
II und
die
zusanmenbreffender
Vergehens
schuldig
zu
sprechen:
falschen An-
üblen
Nachrede
III/;
Staatsgewalt
Vergehen
vorsätzlichen
der
Be-
falschen
Select target paragraph3
Connect to a paragraph
Connect to an entity
Disable highlights
Add to table of contents