e-
17
2.)
Durch
sh
beteiligten
eines
seine
Polizeibeamten
fortgesetzten
schuldigung
stellung
StGB
den
am
von
Bei
besseres
fertig
Frage,
regung
mit
zu
beachten,
möglicherweise
worden
zu
wirklich
ist
oder
daß
Gunsten
nicht
nicht.
mindestens
mit
ergibt
sich
seiner
einzelne
wie
geschlasen
er
bewußt
sein,
daß
Der
wiederholt,
eines
weshalb
worden
sie
um
sich
von
an
den
müssen
Anfang
sie-sich
hat
Bei
an
als
rechtlich
als
Angeklagte
bei
so
Er-
ob
er
kann,
auch
jeden
erhoben
dieser
muöte
daß
ge-
Fall
unwahren
seine
hat,
Schilderung,
er
sich
ist,
zu
Die
und
einzelnen
Teilverwirklichun-
Gesamtvorsatzes
einzige
erhoben
rächen;
unselbständige
eine
grossen
werden
Beschuläigungen
gegebenen
leicht-
angeführten
Vorsatz:
Polizeibeamten
daher
1)
auf
falsch
Anschuldigung
oder
einer
gehenden
soll.
diese
ist
der
aber
bedingten
Sein
wiederholte,
wußte,
er
möglicherweise
Angeklagte
Beschuldigungen
gen
ins
und
angenommen
Daß
Ein-
Polizeibeamten
E I
in
worden
die
falsche
sich
genau
Anschuldigungen
aus
die
unter
aufgestellte
gegen
vorsätzlich
den
An-
geschlagen
die
Polizeibeamten
seinen
Anzeige
am 5.11.51
lediglich
ausser
den
daß
gegen
Angeklagte
war
Uuständen
befand,
schlagen
oder
hat,
Herumbalgen
der
falschen
Beschwerde
Vernehmung
ob
Wissen
erstattet
allgemeinen
einer
Angeklagte
gemacht.
mörderisch
Ermittlungsverfahrens
der
der
erstatteten
Beamten
in
sich
Schuldig
10.9.51
20.10.51
seiner richterlichen
wider
er
164
er
des
unwahr,-
dem
vorsätzlichen
Abs.5
hat
Zwangsräumung
der
am
er
welche
der
Vergehens
seiner
sei,
an
3)/
in
daß
die
III
$
Behauptung,
gegen
/C
gemäß
Die
bei
Anzeige
angesehen
werden,
fortgesetzte
Tat
der’ Zeit
27.6.
qualifizieren.
33)
bis Ende
Das
Aushängen
Oktober 1952
der
Schriftstücke
/ 0 III
4) / erfüllt
fortgesetzten
Vergehens
der
sammentreffen
mit
fortgesetzten
Unfugs
gemäß
$$
einer
131,
360
in
den Tatbestand
Staatsverleumdung
Nr.11,
73
in
Übertretung
StcB.
vom
eines
rechtlichen
des
groben
\
Zu-
|\
/
Select target paragraph3
Connect to a paragraph
Connect to an entity
Disable highlights
Add to table of contents