nieht die Berufung 5. Reich nicht u Rechtsbeugung eine deshalb vermag sei, worden berücksichtigt Auch im Verfolgung seine daß darauf, Angeklagten des haben. Folge zur Rechtsunsicherheit unheilbare eine würde verwerten, zu zivilprozeßgegners jeweiligen des sten . Ungun- zu Sie gegenüber. Volkes des Gesamtheit der nur bestehen darzutun. 1% Während Komplex hat, eingehenä hat und der der er zu Angeklagte Stellung dem ihm Beschlagnahne keine konkreten einem Hinweis überhaupt, nur mit gesegnet im sei, geleistet glaubhaften, er Nit diesen sich der Polizeibeanten von den der Zeugin bei Rede weshalb habe. daß der aber ihrer Zuangsräumung Die Glaubhaftigkeit geklagte soweit wurden. freche Die rechtliche ihretwegen Aussagen Lügen hat, im der Kraft wie dieser nichts bezeichnet erhoben der zumal mit der | Hände Widerstand" konnten daß auch und Angeklagte Zivilpersonen die Aussage diese ins Gesicht verloren, Volk der Arbeitern von den schlug, haben sie der in An- hat. Handlungen. des worden ist, ergibt » Taten besonderen beeideten werden, =. 15.7.51 Würäigung Anklage hiezu dem jüdischen beschäftigten gesehen dadurch als gelegten "demonstrativen ergänzenden, gestellt Zwangsräunmung sich er mit Fragen Last hat wie behandelten Verteidigungsvorbringen Polizeikommissär EMMEN bestätigt Er nicht entkräftet die der zur ihn, einen gegenseitig Heester, mit fernlägen und nur nicht zahllose abgegeben. begnügt, der und Schriftstücke Erklärungen Stärke vorstehend Zusammenhang Gewalttätigkeiten der dem genommen der darauf zu Angeklagten, folgendes; 2

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