daß sich erklärt ein sämtliche hätten. Richter Gegen die Beschwerde Richter den beim Auf 1 ). £ Js hat Zeitpunkt am Antrag Urlaub auf Gericht befanden, Erlaß nicht einer 12.11.51 nochmals Oberlandesgericht daß das Landgericht Scherübl dem Dr war. ein Durch Passau der Sache na die Angeklagte Einstellungsbeschluß ist bemerkt, alle hatten, Richter gleichwohl "Ich bestätige möchte dazu Ländgerichts aber Daraufhin Oberstaataanwalt des keine schrieb in 16.11.51 23.8.51 auf entscheiden der hievon daß sich Passau Rechtsbeugung Angeklagte über längere den beschlußfähiges hob und habe. Senats- Ilkow verständigt. zwar für nun bestimmte, gegen Oberlandesgerichtsräte der für vom zu und ‚IESN damals das Ermittlungsverfahren und nicht ;UHSEEEN Verfügung vom des Bericht Entscheidung Beschluß welche erstattete hatten, zur Beschluß in wurde EEK eingestellt daß seinen 17.12.51 präsidenten so abgelehnt einstweiligen vorhanden das Am nicht auch Einganges waren, die sich des anwesend und auf Angeklagte zum daß sich die Richter KÄME, Zeit der a-ce/51 Passau erwähnte dabei, Dr .BÜEER, 1167 Oberlandesgerichts, Herrmann befangen wurde des Verfügungsantrages Landgerichtsdirektor für Oberlandesgerichts ( vom 23.8.51 Passau Anfrage Landgericht einstweiligen des eingeleitet. Beschluß erhoben. Landgerichts 3 Richter Ermittlungsverfahren Gegen des und In tatsächlich befangen erklärt vorliege. am 20.12.51 an den München; den Empfang folgendes Es ist en Beier München, Dr. unrichtigen Beschluß Ihres bemerken; Schreibens © enabepräs wie auch Dr.I gefaßt haben, schon berichtigt haben. Die Schuld dern an der ah © > VeRmabn: am und welchen vom 17.12.51 sie Sgericht einen inzwischen liegt nicht seitens des und an ihnen, sonPassauer Land- gerichtsdirektors FE ‚welcher zulieb Antisemitismus die Rechtsbeugung beigebracht hat. Daß dieser außer Strafe gesetzt ist, und laut meinem Wissen noch weiter als Richter tätig ist, bringe ich zur Anzeige und berufe mich auf alles Vorgebrachte RER" auch wei Personen Fall Z Direktor Akten. Es stimmt die Auffassung von Staatsanwalt H ‚„‚ daß der Beschluß von Senatspräsident Denzler und zwei anderen auf einem durchaus eitschuldbarem Irrtum beruht, een kein Irrtum ücolich Herrn Landgserichtsdirektor H . Direktor H ist ein ’ausgesprochener Antisemit, welcher aus dieser Ursache heraus Rechtsbeugung gemac h wje ersj ich aus diesem Falle, wie dem wie H 5 och weiter ab solche Art von beim Gericht be-

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