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NA
=. 11»
von
verworfen
28.6.51
am
die
Beschwerde,
wiederum
Angeklagte
der
Hiegegen
zurückgewiesen.
15.6.51
vom
München
Oberlandesgerichts
des
Beschluß
durch
wurde
Angeklagten
des
Beschwerde
Die
erhob
Existenz."
meiner
Wegnahme
durch
ausüben
Raub
neuen
Landgericht
das
möchte
Gesetzlichkeit
derselben
mit
und
ermordet
Kinder
meine
und
Frau
meine
und
Vermögen
mein
auch
geraubt
wurde
Gesetzlichkeit
derselben
Nit
Auschwitz.
wurde.
Amtsgerichts
für
war.
Sie
wurde
$ 5a
verstrichen
bereits
können,
des
nach
die
Räumungsfrist,
jede
werden
gewährt
verbeschieden.
20.8.51
am
da
erklärt,
hätte
MSchGes.
wurde
erst
18.4.51
vom
gegenstandslos
Abs.2
des
Beschwerde
sofortige
die
Beschwerden verzögert,
Angeklagten gegen den Beschluß
und
Ablehnungen
diese
Durch
Ä
2.)
von
Vollstreckungsschutz
vom
18.8.50,
gründeten
er
wobei
richtsrat
Dr.BER
Behandlung
die
1chnte
mit
be-
neuen,
Vorstand
zum
beleidigende
Gegen ‘diesen
stellen.
wieder
30.7.51
vom
Antrag
seinen
Beschwerde
Angeklagte
der
erhob
scheid
zu
Beleidigungen
ohne
Antrag
dem
mit
Antrag
einen
anheim,
ihm
stellte
und
behandeln
zu
Anträge
Amtsge-
gestellt.
derartige
ablehne,
es das Gericht
daß
zurück,
Bemerken
Amtsgericht
vom
diesen
Angeklagten
dem
sandte
einen Antrag um Gewährung
29.11.50"
vom
Ange-
der
hatte
war,
Nazi-Urteil
das
"gegen
Landgericht
wie vom
Dr.BÜR
richtsrat
Passau
zum Amtsgericht
am 30.7.51
klagte
ergangen
Entscheidung
diese
"Bevor
Amtsgericht
des
Antsge-
vorlegte.
abermals
‘Antrags
dieses
Be-
ab.
Am
lung
der
bereits
für
wurde
den
Antrag
4.8.51
zurückgewiesen.
18.4.51
frist
ist
Bezug
abgelehnt
im
6.8.51
durch
Dieser
schlusses
der
beantragte
3.8.51
worden
des
war.
die
Einstel-
Zwangsvollstreckung.
Amtsgerichts Passau von
In der Begründung
(M 892/51).
auf
durch
erneut
anberaumten
Beschluß
wesentlichen
genommen,
Angeklagte
die
welchen
Die
vom
Gründe
die
des
dieses
Beschlusses
der
Verlängerung
Angeklagten
erhobene
Bevom
Räumung:
Beschwerd«