/ NA =. 11» von verworfen 28.6.51 am die Beschwerde, wiederum Angeklagte der Hiegegen zurückgewiesen. 15.6.51 vom München Oberlandesgerichts des Beschluß durch wurde Angeklagten des Beschwerde Die erhob Existenz." meiner Wegnahme durch ausüben Raub neuen Landgericht das möchte Gesetzlichkeit derselben mit und ermordet Kinder meine und Frau meine und Vermögen mein auch geraubt wurde Gesetzlichkeit derselben Nit Auschwitz. wurde. Amtsgerichts für war. Sie wurde $ 5a verstrichen bereits können, des nach die Räumungsfrist, jede werden gewährt verbeschieden. 20.8.51 am da erklärt, hätte MSchGes. wurde erst 18.4.51 vom gegenstandslos Abs.2 des Beschwerde sofortige die Beschwerden verzögert, Angeklagten gegen den Beschluß und Ablehnungen diese Durch Ä 2.) von Vollstreckungsschutz vom 18.8.50, gründeten er wobei richtsrat Dr.BER Behandlung die 1chnte mit be- neuen, Vorstand zum beleidigende Gegen ‘diesen stellen. wieder 30.7.51 vom Antrag seinen Beschwerde Angeklagte der erhob scheid zu Beleidigungen ohne Antrag dem mit Antrag einen anheim, ihm stellte und behandeln zu Anträge Amtsge- gestellt. derartige ablehne, es das Gericht daß zurück, Bemerken Amtsgericht vom diesen Angeklagten dem sandte einen Antrag um Gewährung 29.11.50" vom Ange- der hatte war, Nazi-Urteil das "gegen Landgericht wie vom Dr.BÜR richtsrat Passau zum Amtsgericht am 30.7.51 klagte ergangen Entscheidung diese "Bevor Amtsgericht des Antsge- vorlegte. abermals ‘Antrags dieses Be- ab. Am lung der bereits für wurde den Antrag 4.8.51 zurückgewiesen. 18.4.51 frist ist Bezug abgelehnt im 6.8.51 durch Dieser schlusses der beantragte 3.8.51 worden des war. die Einstel- Zwangsvollstreckung. Amtsgerichts Passau von In der Begründung (M 892/51). auf durch erneut anberaumten Beschluß wesentlichen genommen, Angeklagte die welchen Die vom Gründe die des dieses Beschlusses der Verlängerung Angeklagten erhobene Bevom Räumung: Beschwerd«

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