71 Der Angeklagte fand im Laufe der Zeit immer mehr Gefallen an der Nutzung derartiger Boards. So verbesserte er seine Englischkenntnisse und eignete sich das spezifische Vokabular der Plattformen an. Die Schwierigkeiten, die der Angeklagte aufgrund seiner gehemmten Persönlichkeit im direkten Umgang mit anderen Menschen hatte, spielten auf den Internetforen keine Rolle, weil die Kommunikation dort schriftlich stattfand und für ihn überschaubar und kontrollierbar war. Zudem konnte der Angeklagte Anerkennung für seine Beiträge erlangen, die ihm im persönlichen Umgang und in Gesprächen mit anderen Personen häufig versagt blieb. 72 Auch die dort verbreitete grobschlächtige Deutung und Unterteilung der Gesellschaft in einfach abgrenzbare Personengruppen kam ihm entgegen, da ihm dies eine Rechtfertigung dafür bot, sich nicht mit dem Einzelnen und seinen individuellen Persönlichkeitsmerkmalen auseinandersetzen zu müssen. Zudem erlaubte es ihm, in den vermeintlichen Feindgruppen die Ursache und einen Schuldigen für sein berufliches Scheitern und seine persönliche Misere zu sehen. 73 Eine Auseinandersetzung mit seinen eigenen charakterlichen Defiziten und den in seiner Person liegenden Ursachen für sein Scheitern schien ihm deshalb nicht mehr erforderlich und wichtig. 74 Die Flüchtlingskrise im Herbst 2015 führte beim Angeklagten zu einem weiteren Radikalisierungsschub und verstärkte seine Überzeugung, sich bewaffnen zu müssen, um sich gegen eindringende Flüchtlinge und andere gesellschaftliche Feindgruppen erwehren zu können. Dies bewog ihn, den Nachbau eines Gewehrs aus dem amerikanischen Bürgerkrieg zu erwerben. 75 Seine anfangs noch wenig zielgerichteten Vorstellungen eines eigenen Kampfes gewannen nach dem Attentat von Christchurch, Neuseeland, durch Brenton Tarrant am 15. März 2019 konkretere Züge. Der Angeklagte empfand besondere Bewunderung für dieses Attentat. Gerade die Verbreitung des Anschlages mittels Livestream im Internet und die Anerkennung, die der Attentäter anschließend auf den entsprechenden Internetforen erfuhr, faszinierten ihn und führten bei ihm zu dem Entschluss, dem Attentäter nacheifern und einen ähnlichen Anschlag begehen zu wollen, um seinem Leben auf diese Weise einen bisher vermissten Sinn zu geben. 76 II. 77 Zu der Entwicklung des Angeklagten vor dem Anschlagsgeschehen am 9. Oktober 2019 und zu seinen Vorbereitungshandlungen hat der Senat Folgendes festgestellt: 78 Den Verschwörungsmythen einer "jüdischen Weltverschwörung" folgend, beabsichtigte er in erster Linie Juden als "die Wurzel allen Übels" mit seinem Anschlag zu treffen. Falls sich die Möglichkeit ergeben sollte, wollte er allerdings auch Mitglieder anderer Gruppen, die er als Feinde betrachtete, vor allem Muslime töten. 79 Dabei war er sich zwar bewusst, mit einem Anschlag nur eine überschaubare Anzahl an Menschen direkt treffen zu können, er erhoffte sich jedoch, unter allen in Deutschland lebenden Juden und Muslimen Angst und Schrecken verbreiten zu können, um diese zu einem Verlassen Deutschlands zu bewegen oder zumindest derart einzuschüchtern, dass sie sich aus weiten Bereichen des gesellschaftlichen Lebens zurückziehen und hieran nicht mehr teilnehmen könnten. 80 Daneben zielte er mit seinem Anschlag auf einen Nachahmungseffekt: Falls es ihm gelänge, mit seinem Anschlag eine möglichst große Anzahl an Gleichgesinnten zu ähnlichen Attentaten zu animieren, schien ihm ein Kollabieren der gegenwärtigen staatlichen Ordnung und die Etablierung einer ihm genehmen Gesellschaftsordnung denkbar. 81 Der Angeklagte, der sich schon seit seiner Jugend für Waffen und insbesondere Schusswaffen interessierte und auf Grund seines begonnenen Studiums über besondere Chemiekenntnisse verfügte, entschloss sich, die für ein Attentat benötigten Schusswaffen nebst Munition im Eigenbau selbst herzustellen. Dies lag für ihn deshalb nah, weil er keine Möglichkeit sah, auf legale Weise an Schusswaffen zu gelangen und es seine beschränkten Finanzmittel ihm auch nicht erlaubten, Schusswaffen auf illegalem Wege zu erwerben. 82 Zudem schien es ihm vorteilhaft, nicht auf andere Personen bei der Vorbereitung angewiesen zu sein, um so die Gefahr einer Aufdeckung seiner Anschlagspläne weit möglichst zu reduzieren. Um Gleichgesinnte zu ähnlichen Anschlägen veranlassen zu können, wollte der Angeklagte, anders als bisher, nicht allein das Anschlaggeschehen im Livestream veröffentlichen, sondern auch die Pläne für den Waffenbau und die von ihm in diesem Zusammenhang gewonnenen Erfahrungen im Internet zugänglich machen. 83 Damit beabsichtigte er, ideologisch gleichgesinnten Personen "Schwellenängste" zu nehmen und aufzuzeigen, dass es auch ohne spezifisches Vorwissen, mit beschränkten finanziellen Mitteln und unter Verwendung einfach zu erlangender Materialien jedermann möglich sei, funktionstüchtige Schusswaffen für ein Attentat selbst herzustellen. Nachdem der Angeklagte bereits am 15. Mai 2015 im Internet die Replik eines Gewehrs aus dem amerikanischen

Select target paragraph3