359
3.
360
Seine rechtsextremen Tendenzen und eine zunehmende Radikalisierung hin zu einer verfestigten, insbesondere von
antisemitischen, ausländerfeindlichen, rassistischen Einstellungen geprägten Gesinnung hat der Angeklagte ebenso
eingestanden wie seine ideologische Nähe zur sogenannten "Incel-Bewegung" und zur Ideologie einer "White
Supremacy".
361
Diese rechtsextremistische Gesinnung, die den Angeklagten zu seinem Anschlag motivierte, wird daneben durch das
von ihm verfasste "Manifest" und die anderen von ihm online gestellten Dokumente sowie die Vielzahl an
rechtsextremistischen Inhalten auf seinen sichergestellten Datenträgern und die dort ebenfalls vorgefundene Musik mit
rassistischen, antisemitischen und homophoben Liedtexten untermauert.
362
Aus den veröffentlichten Dokumenten geht auch die besondere, vom Angeklagten unumwunden eingeräumte
Bewunderung für den Attentäter Brenton Tarrant hervor, an dessen Ausführungen, eingeschlossen der Vorstellung
eines "Bevölkerungsaustausches" (The Great Replacement), er sich in seinen verfassten Schriftdokumenten inhaltlich
angelehnt hat.
363
4.
364
Der frühe Beginn des Waffenbaus, schon mehrere Jahre vor dem späteren Anschlag, unterstreicht die bereits zu dieser
Zeit bestehende Gewaltbereitschaft des Angeklagten und seine rechtsextremen Vorstellungen, in einem bewaffneten
Kampf gegen die von ihm erachteten Fremdgruppen in der Bevölkerung vorgehen zu müssen.
365
Seine Behauptung, er habe die Waffen zum Zwecke der Selbstverteidigung gegen eben diese Bevölkerungsgruppen
einsetzen wollen, ist hingegen unglaubhaft. Ein nachvollziehbarer Grund, weshalb der Angeklagte allein zum Zweck der
Selbstverteidigung ein derart großes Waffenarsenal mit vollautomatischen Maschinenpistolen und anderen
Schusswaffen erstellt und versteckt gehalten haben sollte, besteht nicht. So hat der Angeklagte auch keinerlei
Vorkommnis zu schildern vermocht, bei dem er Feindseligkeiten seitens Mitgliedern der ihm verhassten
Bevölkerungsgruppen hätte erfahren müssen oder bei dem er sich hätte bedroht fühlen können. Er war sich vielmehr
bewusst darüber, dass ihm objektiv keinerlei Angriffe durch vorgebliche Feindgruppen drohten.
366
5.
367
Der Umstand, dass sich der Angeklagte über das Internet und die Nutzung von entsprechenden Foren mit
rechtsextremistischen Inhalten, insbesondere anonymisierten Imageboards, zunehmend radikalisierte und sich dort
gedanklich mit Gleichgesinnten austauschte, hat der Angeklagte ebenfalls eingestanden. Mit welchen Personen und
welchen genauen Inhalten der Angeklagte auf diesen Imageboards kommunizierte, hat sich hingegen nicht aufklären
lassen, da die Ermittlungen von Nutzerdaten bei den Betreibern erfolglos blieben und der Angeklagte mögliche Daten
auf seinen Speichermedien hierzu mit einer besonderen Codierung versehen hatte und eine Entschlüsselung den
Ermittlungsbehörden bisher noch nicht gelungen ist.
368
Der Umstand, dass sich der Angeklagte, so wie von ihm selbst auch eingeräumt, allein im Internet, vor allem durch
Nutzung anonymisierter Imageboards zunehmend radikalisierte, hat durch die Ausführungen des Sachverständigen Dr.
Q. und der als sachverständige Zeugin gehörten K. Sw. Bestätigung erfahren.
369
So hat der im Bereich des Rechtsextremismus forschende Dr. Q. herausgestellt, dass eine extreme Radikalisierung
keinen persönlichen Kontakt zu rechtsextremen Gruppen oder einzelnen "Hasspredigern" benötige, sondern auch über
Internetkontakte gleichgesinnter Personen vonstattengehen könne. Die im Internet auf den einschlägigen Foren
propagierten Hassinhalte entsprächen den rechtsextremistischen Inhalten, auf die sich der Angeklagte in seinen
verfassten und veröffentlichten Dokumenten sowie in dem Livestream bezieht.
370
K. Sw. , Journalistin und Autorin über Themen des Rechtsextremismus, hat sachverständig, nachvollziehbar und
überzeugend bekundet, schon seit Jahren rechtsextreme Inhalte im Internet, vor allem auf den einschlägigen
Imageboards beobachtet und auch die dort stattgefundenen Reaktionen auf den Anschlag des Angeklagten verfolgt zu
haben.
371
Art und Inhalt der dort stattfindenden Kommunikation hat sie im Einzelnen dargestellt und betont, dass man auf diesen
Imageboards auch über vorangegangene Attentate diskutiere und "fachsimple". Den Attentätern werde dort ein quasi
"Heiligenstatus" beigemessen, wobei insbesondere der Attentäter Brenton Tarrant besondere Bewunderung genieße,
wohingegen die Reaktionen auf das Anschlaggeschehen des Angeklagten teilweise negativ, vor allem wegen der
Tötung von J. L. und K. Sh. , ausgefallen seien.
372
6.
Der Angeklagte hat glaubhaft bekundet, den Anschlag in Christchurch im März 2019 als Wendepunkt für sich