180 Für die Gottesdienstbesucher, deren Familienhistorie häufig davon geprägt ist, dass Vorfahren während der Zeit des Nationalsozialismus verfolgt und ermordet worden waren, bedeutete das Anschlaggeschehen ein stark traumatisierendes Erlebnis. 181 Sie hörten die Schüsse des Angeklagten und die Detonation der Sprengsätze, der die Scheiben der Synagoge zum Zittern brachte und mussten teilweise auf dem Monitor der Überwachungskamera das Erschießen von Frau L. und die Versuche des Angeklagten miterleben, auf das Synagogengelände zu gelangen, um auch sie zu töten. 182 Nachdem um 12:10 Uhr ein erster Streifenwagen in der H. Straße eingetroffen war, harrten sie noch über Stunden im Ungewissen über das Geschehene in der Synagoge aus. Viele der als Zeugen gehörten Synagogenbesucher haben sich zwar dankbar über den Polizeieinsatz gezeigt, jedoch teilweise ein empathieloses und unüberlegtes Handeln der Beamten ihnen gegenüber beanstandet. So hätten sie Erklärungen und Informationen etwa darüber vermisst, dass mit Blick auf mögliche, bisher nicht detonierte Sprengsätze oder womöglich unbekannte Mittäter, vor einem Verlassen der Synagoge noch eine stundenlange Sicherung durch Polizeikräfte stattfinden musste, warum es ihnen dann anfangs nicht gestattet wurde, ihr koscheres, für ihren Feiertag vorgesehenes Essen bei Verlassen der Synagoge mitzunehmen, und weshalb sie eine längere Zeit bis zur Abfahrt in einem Bus ohne Sichtschutz, den Pressefotografen preisgegeben, warten mussten. 183 Im Ergebnis rief der Anschlag teils erhebliche psychische Beeinträchtigungen bei den Besuchern und Besucherinnen der Synagoge hervor, wobei sich viele von ihnen wegen posttraumatischer Stresserkrankungen noch immer in psychotherapeutischer Behandlung befinden. Gleichwohl haben sie betont, sich durch den Anschlag nicht einschüchtern und womöglich gesellschaftlich zurückdrängen zu lassen, worin sie sich u. a. durch die gezeigte Anteilnahme und Unterstützung auch breiter Teile der nicht jüdischen Bevölkerung ermutigt gesehen haben. Aus ihrer Sicht sei es notwendig, dass nicht nur jeder einzelne sich Antisemitismus und rechtextremistischen Tendenzen entschieden entgegenstelle, sondern auch staatlicherseits Rechtsextremismus in all seinen Erscheinungsformen, was auch Aktivitäten im Internet auf rechtsradikalen Foren einschließe, konsequent und wirkungsvoller, als bislang geschehen, bekämpft werde. 184 6. 185 Nachdem der Angeklagte von der Synagoge aus losgefahren war, bog er nach wenigen Metern links in die Sch. Straße ein, folgte dieser, bis er nach etwa 500 Metern die Einmündung zur L. Straße erreichte. 186 Er war äußerst frustriert und beschämt darüber, dass er mit seinem Plan, in die Synagoge einzudringen und dort Juden zu töten – für jeden auf dem Livestream offenkundig – gescheitert war. Damit sah er die Chancen zunichte, unter Gleichgesinnten im Internet eine ähnliche Anerkennung wie der Attentäter Brenton Tarrant zu erfahren. 187 Er entschloss sich deshalb auf der Fahrt, seinem bereits in groben Zügen vorgefassten und im "Pre-Action Report" erwähnten Plan folgend, wenn nicht Juden, so doch zumindest Angehörige anderer ihm verhasster Bevölkerungsgruppen zu töten. Auf diese Weise hoffte er, trotz seines Scheiterns an der Synagoge, in dem Livestream doch noch ein erfolgreiches Anschlagsszenario bieten und die erhoffte Anerkennung finden zu können. 188 Dementsprechend erklärte er über den Livestream, nunmehr Muslime töten und anschließend selber sterben zu wollen. Von der Einmündung aus bemerkte der Angeklagte auf der gegenüberliegenden Straßenseite die in der L. Straße 12 gelegene Gaststätte "... -Döner". Wegen der von außen auf einem Schild deutlich erkennbaren Bezeichnung als "Döner" und eines damit verbundenen Bezuges zum arabischen Raum, stand der "... -Döner" nach dem Verständnis des Angeklagten stellvertretend für die von ihm verhasste Gruppe der Muslime und Flüchtlinge. 189 Ihm war zwar bewusst, dass es ihm nicht möglich sein würde, allein anhand des Äußeren zu erkennen, ob eine Person in der Gaststätte muslimisch gläubig war oder nicht. Dies störte ihn jedoch nicht weiter. Denn auch nicht muslimisch gläubige Personen hatten aus seiner Sicht keine Schonung verdient, da sie als Gäste mit ihrem Umsatz die wirtschaftliche Grundlage des Dönerbetriebes schafften und nach seinem Verständnis deshalb als wertlose Kollaborateure galten. 190 Deshalb entschied er sich, sämtliche in dem Döner befindlichen Personen zu töten. Mit dem Bemerken "Döner! nehm‘ wir!" hielt der Angeklagte den Wagen an der Einmündung zur L. Straße an. 191 Bewaffnet mit der Maschinenpistole, der Einzelladerpistole und einer Nagelbombe verließ er das Fahrzeug, überquerte die L. Straße und näherte sich zielstrebig dem "... -Döner". Dort angekommen warf er die mit Sprengstoff und Nägeln befüllte Nagelbombe in Richtung der Eingangstür der Gaststätte. Damit beabsichtigte er, diese im Gastraum zur Explosion zu bringen, um so bereits möglichst viele Menschen in dem

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