Beschluss
Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 15.000,00 € fesigeseizi.
Erischeidungsgründe
A
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[He Parteien streiten um Ansprüche auf Unterlassung und Erstattung von Rechtsanwaltskosten im
Zusammenhang
mileiner Bezeichnung des Klägers als Antisemiien durch die Beklaglie.
2
1, Der Kläger ist ein deuischer Sänger.
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Er verfasste im Jahr 2009 das Lied „Raus aus dem Reichstag“. Eine Strophe darin lautet:
„Yıla die Jungs von der Keinherzbank,
in euren Socken
die mit unserer Kohle zocken
Ihr wart sehr, sehr böse, steht bepisst
Baron Totschiid gibt den Ton an, und er scheißt aufeuch
Gocke!
Der Schmock
Isfn Fuchs
und ihr seid nur Trottef”.
&
im Jahr 2017 verfasste er zusammen
milden „S... M..." das Lied „Marlionetien”.
Eine Strophe darin laulet:
„wie lange wollt ihr noch Marionellen sein? Seht ihr nicht, Ihr seid nur Steigbügeslhalter Merkt Ihr nicht, Ihr
sieht bald ganz allein Für eure Puppenspieler seid ihr nur Sachverwalter Diese Lieder sowis die Einstellung
des Klägers waren Gegenstand einss Berichts des unabhängigen Expertenkreises Antisemitismus des
Deutschen Bundesiages (Bundesiagsdrucksache 18/711370 5. 174/175, Anlage B 2) sowie mehrerer
Zeitschriften und Zeitungen (vol. Frankfurter Allgerneine Zeitung vom 03.05.2017, Spiegel vom 05.05.2017,
Die Tageszeitung vom 09.05.2017, Huffnost vorm 18.10.2014; Anlagenkonvolut 55).
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im Jahr 2014 hielt der Kläger eine Rede bei einer Versammlung der ‚Reichsbürger” in Berlin,
&
Der Kläger gab im Jahre 2005 In der Oper in T.. {Orü) anlässlich des 40-jährigen Jubiläums der deulschisraelischen Beziehungen ein Konzern. Er unterstützt iniiiativen gegen Antisemitismus, Rassismus und
Fremdenhass,
z.B. die Initiative „Broihers Keepers” oder „Rock gegen
Rechts”.
In interviews hafersich
mehrfach gegen Antisemitismus ausgesprochen (Interview mit dem SWR, Anlage K 12; Interview mit dem
Stern vom 12.03.2015, Anlage K 14).
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2. Die Beklagte hielt am 05.07.2017 in 5... (Or) als Fachrefsrentin der Amadeu-Antonio Stiftung einen
Vortrag zum Thema „Reichsbürger - Verschwörungsideologlie mit deutscher Spezifik. Nach dem Vortrag
kames zu einer Diskussion zwischen der Beklagten und dem Publikum. Aufeine Nachlrage aus dem
Publikum, wie die Beklagte den Kläger einstufe, sagte die Beklagte: „Ich würde Ihn zu den Souveränisien
zählen,
mil einem
Bein bei den Reichsbürgem.
Erist Äntisemit, das darfich, glaub ich, aber gar nicht so
offen sagen, weiler gerne verklagt, Aber das ist sirukturell nachweisbar".
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3. Mit anwaltlichen Schreiben vorm 20.07.2017 mahnie der Kläger die Beklagte ab {Anlage K 5).
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4, Das Landgericht Regensburg erließ am 07.05.2017 eine einstweilige Verfügung, In der dem Beklagten
untersagt wurde, wörtlich oder sinngemäß die streiigegensfändliche Behauptung aufzustellen und/oder zu
verbreiten (Az. 82 O 1240/17). Mit anwalllichem Schreiben vom 07.09.2017 forderte der Kläger die Beklagte
auf, diese einsiweilige Verfügung als endgülige Regelung anzuerkennen (Anlage K 9).
HE,