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BGH, Urteil vom 09.07.1970 – IX ZR 251/67LG Düsseldorf; OLG
Düsseldorf30.06.1967
BeckRS 1970,
31395475
BGH, Urteil vom 09.07.1970 – IX ZR 251/67LG Düsseldorf; OLG
Düsseldorf30.06.1967
Titel:
BGH: Urteil vom 09.07.1970 - IX ZR 251/67
Normenketten:
§ 216 BEG
Art. IV Nr. 1 Abs. 1a BEG-SchlußG
Amtlicher Leitsatz:
Anträge von mehreren Hinterbliebenen eines Verfolgten sind in aller Regel gleichzeitig zu
bescheiden. Es ist kein genügender Grund für die Zurückstellung einer Entscheidung, daß sie
sich nach dem Ergebnis des Rechtsstreits mit dem beschiedenen Hinterbliebenen richten solle.
Ist eine Hinterbliebenenrente (§§15 f., f §41 BEG) aus medizinischen Gründen abgelehnt
worden, so ist eine Angleichung dieser Entscheidung nicht möglich.
Rechtskraft:
rechtskräftig
Verkündet am 9. Juli 1970
Text1
BUNDESGERICHTSHOF
URTEIL
Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat ohne mündliche Verhandlung am 25. Juni 1970 unter Mitwirkung
der Bundesrichter von der Mühlen, Offterdinger, Zorn, Henkel und Fuchs
für Recht erkannt:
Die Revision der Klägerinnen gegen das Urteil des 14. Zivilsenats des Oberlandesgerichts
Düsseldorf vom 30. Juni 1967 wird zurückgewiesen.
Das Revisionsverfahren ist gebühren- und auslagenfrei; die außergerichtlichen Kosten tragen die
Klägerinnen.
Von Rechts wegen
Die Klägerin zu 1) ist die Witwe, die Klägerin zu 2) die Tochter des Bäckers M
W.. Dieser wurde
wegen seiner jüdischen Abstammung in seinem beruflichen Fortkommen geschädigt. Da er keine
Aussicht hatte, zur Meisterprüfung zugelassen zu werden, wanderte er am 1. August 1936 nach
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