BGH, Urteil vom 18.01.1973 – IX ZR 129/70KG17.09.1968
BeckRS 1973, 31375289
BGH, Urteil vom 18.01.1973 – IX ZR 129/70KG17.09.1968
Titel:
BGH: Urteil vom 18.01.1973 - IX ZR 129/70
Schlagworte:
Abzahlungsverkäufer, Anspruchsberechtigte, Ausbildungsschaden, Außergerichtliche Kosten,
Berufungsgericht, Beschlüsse des Amtsgerichts, Bvfg, deutsche Staatsangehörigkeit, Eltern,
Klageantrag, Landesjustizverwaltung, Nichtvertretbare, Rechtswirksamkeit, Rechtswirkungen,
Revisionsverfahren, Urkundsbeamter der Geschäftsstelle, Verfolgungsmaßnahmen,
Vertreibungsgebiet, Vertriebeneneigenschaft, Ware
Rechtskraft:
rechtskräftig
Verkündet am 18. Januar 1973
Pohl, Amtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle
Text1
BUNDESGERICHTSHOF
URTEIL
Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat ohne mündliche Verhandlung durch die Richter Wüstenberg,
Zorn, Henkel, Fuchs und Portmann
für Recht erkannt:
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des 13. Zivilsenats des Kammergerichts in Berlin vom 17.
September 1968 wird zurückgewiesen.
Das Revisionsverfahren ist gebühren- und auslagenfrei; die außergerichtlichen Kosten trägt der
Kläger.
Von Rechts wegen
Der Kläger ist jüdischer Abstammung. Er wurde am ... 1943 im Lager Gurs in Südfrankreich
geboren. Sein Vater lebte vor der Verfolgung in Berlin und wanderte 1933 nach Frankreich aus.
Dort wurde er 1942 verhaftet und nach Auschwitz deportiert; er ist mit dem 31. Dezember 1943 für
tot erklärt worden. Die Mutter des Klägers wanderte 1938 von E./Baden nach Frankreich aus und
heiratete 1941 in Nizza nach jüdischem Ritus den Vater des Klägers. Später wurde sie gleichfalls
verhaftet und in das Lager Gurs verbracht.
Ihrer Verbindung mit dem Vater des Klägers wurden durch Anordnung der Landesjustizverwaltung
Hamburg vom 18. Juli 1958 die Rechtswirkungen einer gesetzlichen Ehe zuerkannt.
Der Kläger blieb bis zur Befreiung im Lager Gurs und hielt sich anschließend in Frankreich auf. 1951
wanderte er mit seiner Mutter nach Kanada aus. Dort absolvierte er zunächst die O. High School,
deren Besuch kostenfrei war. Von September 1962 bis September 1963 besuchte er einen Kursus
des Radio College of Canada, der nach seinen Angaben 1.200 kanadische Dollars kostete, die ihm
von Bekannten oder Verwandten seiner Mutter vorgestreckt worden seien. Wegen Geldmangels
habe er diesen Kursus abbrechen müssen und sei danach etwa ein Jahr bei einer Radiofirma tätig
http://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-BECKRS-B-1973-N-31375289
1 von 3
4/8/2023