Vorfall falle in die Zeit der Fremdevaluabon, welche zulasten der Schule verfälscht werden
könnte. Insbesondere beim Schulleiter und der Tutorin seien das Berufs- und Privatleben
durch das aufwändige Krisenmanagement massiv beeinträchbgt; die Abteilungsleiter häHen
in hohem Maße Schulleitungsaufgaben übernehmen müssen. In der vorangegangenen Zeit
sei es zu Äußerungen des Antragstellers wie „Homosexuelle sind widernatürlich“, er würde
„sein Kind umbringen, wenn es homosexuell wäre“, der Mann stehe über der Frau oder
Frauen seien dümmer und müssten zu Hause bleiben gekommen. Im
Geschichtsunterricht würden semibsche Themen mit abfälliger Mimik oder Sätzen wie „Was
haben die Juden in Paläsbna verloren?“, „Wer an die Evolubonstheorie glaubt, ist dumm“
oder Mitschüler seien „Schwuchteln“ kommenbert. Es sei beim Antragsteller Strategie, sich
im Ton zu vergreifen und sich gleich anschließend wieder zu entschuldigen. Als respektloses
Verhalten wurden das Schlafen im Unterricht, demonstrabve Arbeitsverweigerungen, das
Drehen des Rückens zu den Lehrern, das Nicht-Mitbringen von Arbeitsmaterial sowie
regelmäßiges Zuspätkommen angeführt. Den Unterrichtsausschluss vollziehe der
Antragsteller selbst; Versuche, Kontakt zu ihm aufzunehmen, um ihm die Aussetzung der
Vollziehung wegen des schwebenden Antragsverfahrens mitzuteilen, seien mangels
Erreichbarkeit gescheitert. Bei der Zeugnisausgabe habe der Antragsteller geäußert, dass
Lehrer „Rassissten“ seien, während in der Anhörung im vorliegenden Verfahren seinerseits
das Verhältnis als gut beschrieben worden sei. Er habe auch geäußert, dass er sich nicht
mehr gut verhalten müsse, da es keine Verhaltensnoten mehr gebe. Den Anstoß für den
Schulausschluss häHen die im Bescheid ziberten Äußerungen gegeben. 20 Hierauf replizierte
der Antragsteller mit Schrifsatz vom ...11.2016, dass bei einer Gesamtbetrachtung der
Angelegenheit, sowohl der Schulleiter als auch das Regierungspräsidium überreagiert häHen.
Die sowohl historisch als auch polibsch sehr interessante Frage „Was haben die Juden in
Paläsbna verloren?“, wäre im Unterricht zu erörtern gewesen. Es klinge wie Hohn und SpoH,
von einer erfolgten Sensibilisierung über das Thema zu sprechen, wenn derarbge
Fragen offen geblieben seien. Die Lehrerschaf sei offensichtlich mit dem Verteilen von
ungerechten und diskriminierenden Ordnungsmaßnahmen überfordert, sodass keine Zeit
bleibe, auf derart interessante Fragen einzugehen. Eine solche Frage schreie förmlich nach
Au•lärung danach, wie es zur Gründung des Staates Israel gekommen sei. Die Frage häHe
mit dem Schüler intensiv – zumindest im Zwiegespräch – erörtert werden müssen. Der
spätere Unterhaltungsverlauf im Gruppenchat sei dem Antragsteller nicht zurechenbar.
Andere Schüler seien mit weniger intensiven Strafen belangt worden. Der Antragsteller
hingegen habe im weiteren Verlauf geschwiegen, was nunmehr zu seinen Lasten
berücksichbgt werde. Seitens des Antragstellers habe es weder respektlose noch
menschenfeindliche Äußerungen gegeben. Homosexualität werde von ihm als unnatürlich
empfunden. Er habe lediglich im Unterricht gesagt, dass er Homosexualität bei seinem
eigenen Kind nicht respekberen werde. Es sei auch lediglich so gewesen, dass ein Schüler
geäußert habe, dass er nicht an die Evolubonstheorie glaube. Der Lehrer habe
sodann geäußert, dass diese wissenschaflich erwiesen sei („was selbstverständlich nicht der
Wahrheit“ entspreche) und wer an die Evolubonstheorie nicht glaube, dumm sei. Erst
darau‚in habe der Antragsteller gesagt, dass man das doch nicht sagen könne. Er könne ja