I. als Geschäftsführer eines anderen Verlages auch Schriften mit rechtsradikalem Hintergrund
veröffentlicht haben soll.
Neben weiteren Personen wurde der Zeuge L. in diesem Beitrag interviewt und forderte darin,
dass die Stadt O. künftig ihr Amtsblatt bei einem anderen Verlag veröffentlichen solle. Der
Zeuge L. war und ist Vorsitzender der jüdischen Gemeinde I.. O. liegt nicht in seinem
Gemeindegebiet.
23
Der Angeklagte, der zu diesem Zeitpunkt Kreisvorsitzender der Partei „N.“ für das Gebiet P.
war, erlangte Kenntnis von dem Interview und verfasste daraufhin folgenden Artikel, welchen
er am 19.08.2016 auf der Internetseite www.s.com, dessen Verantwortlicher im Sinne des
Telemediengesetzes er war, veröffentlichte:
24
„Staatsfunk, Linke und Jüdische Gemeinde hetzen gegen Verleger
25
Der Umgang des Merkel-Regimes mit Oppositionellen und Staatskritikern ist gekennzeichnet
durch Diffamierungen, Hetzkampagnen bis ins Privatleben hinein und Repressionen mithilfe
des Strafrechts. Zu den üblichen Hilfsmitteln, Dissidenten gefügig oder zumindest mundtot zu
machen, gehört auch die Vernichtung der beruflichen Existenz. Ein solcher Versuch gegen
einen politischen nonkonformen Verleger erleben wird derzeit in O.(Kreis N.).
26
Der Bürgermeister der 13.000-Einwohner-Gemeinde läßt das offizielle Amtsblatt der Stadt
seit nunmehr 15 Jahren bei der örtlichen Druckerei „L.“ herstellen, dessen Betreiber S. I. auch
Geschäftsführer der „E. Verlagsgesellschaft“ ist. Die EVG hat diverse zeitgeistkritische
Bücher im Programm, so u.a. auch ein Buch über vorbildliche und bewährte Männer der
Waffen-SS.
27
Dieser Umstand stößt den politisch korrekten Sittenwächtern natürlich sauer auf. Der unter
dem Deckmantel des Journalismus agierende Antifa-Aktivist K. G. durfte sich auf der
Netzseite des Westdeutschen Rundfunks austoben und einen seiner üblichen Hetzartikel
veröffentlichen. Schützenhilfe bekommt G. von Berufsdenunziant G. D., der im staatlichen
Auftrag oppositionelle Gruppierungen überwacht und auf Einladung von Linksextremisten
Vorträge über „rechte Strukturen“ hält. D. behauptet, mit der Zusammenarbeit zwischen der
Stadt und dem Verleger I. würden „extrem rechte Strukturen“ gefördert, natürlich ohne
irgendeinen Beweis dafür zu haben.
28
Noch dreister gebärdet sich N. L., Vorsitzender der Jüdischen Gemeinde I. und wohnhaft in
R.. Selbstgefällig fordert der freche Juden-Funktionär die Stadt dazu auf, „umgehend
Konsequenzen zu ziehen und sich von ´L.´ zu trennen“. Wo kommen wir denn dahin, wenn
sich in Deutschland jeder Mensch eine eigene Meinung leistet und es dann auch noch wagt,
diese offen auszusprechen? Nein, da muß die Stadt natürlich Konsequenzen ziehen und sich
sofort einen neuen Drucker suchen – vielleicht, als Akt der Reue, sogar einen jüdischen?
29
I. selbst gibt gegenüber des Staatsfunks zu Protokoll, daß er sich politisch neutral verhalte
und seine Verlagstätigkeit von der Arbeit für die Stadt strikt trenne. Es bleibt abzuwarten, ob
ihm das angesichts der massiven Hetzkampagne von Medien, Linken und Jüdischer
Gemeinde irgendetwas nützen wird.
30
[Die Partei] N. P. fordert die Landkreise und Gemeinden jedenfalls schon mal auf, jegliche
Kooperation mit der Jüdischen Gemeinde I. unverzüglich einzustellen. Wer ein derart
gestörtes Verhältnis zur Meinungsfreiheit hat wie dessen Vorsitzender N. L., darf in keinerlei
Hinsicht mehr als Ansprechpartner für die Kommunen gelten.
31