I. als Geschäftsführer eines anderen Verlages auch Schriften mit rechtsradikalem Hintergrund veröffentlicht haben soll. Neben weiteren Personen wurde der Zeuge L. in diesem Beitrag interviewt und forderte darin, dass die Stadt O. künftig ihr Amtsblatt bei einem anderen Verlag veröffentlichen solle. Der Zeuge L. war und ist Vorsitzender der jüdischen Gemeinde I.. O. liegt nicht in seinem Gemeindegebiet. 23 Der Angeklagte, der zu diesem Zeitpunkt Kreisvorsitzender der Partei „N.“ für das Gebiet P. war, erlangte Kenntnis von dem Interview und verfasste daraufhin folgenden Artikel, welchen er am 19.08.2016 auf der Internetseite www.s.com, dessen Verantwortlicher im Sinne des Telemediengesetzes er war, veröffentlichte: 24 „Staatsfunk, Linke und Jüdische Gemeinde hetzen gegen Verleger 25 Der Umgang des Merkel-Regimes mit Oppositionellen und Staatskritikern ist gekennzeichnet durch Diffamierungen, Hetzkampagnen bis ins Privatleben hinein und Repressionen mithilfe des Strafrechts. Zu den üblichen Hilfsmitteln, Dissidenten gefügig oder zumindest mundtot zu machen, gehört auch die Vernichtung der beruflichen Existenz. Ein solcher Versuch gegen einen politischen nonkonformen Verleger erleben wird derzeit in O.(Kreis N.). 26 Der Bürgermeister der 13.000-Einwohner-Gemeinde läßt das offizielle Amtsblatt der Stadt seit nunmehr 15 Jahren bei der örtlichen Druckerei „L.“ herstellen, dessen Betreiber S. I. auch Geschäftsführer der „E. Verlagsgesellschaft“ ist. Die EVG hat diverse zeitgeistkritische Bücher im Programm, so u.a. auch ein Buch über vorbildliche und bewährte Männer der Waffen-SS. 27 Dieser Umstand stößt den politisch korrekten Sittenwächtern natürlich sauer auf. Der unter dem Deckmantel des Journalismus agierende Antifa-Aktivist K. G. durfte sich auf der Netzseite des Westdeutschen Rundfunks austoben und einen seiner üblichen Hetzartikel veröffentlichen. Schützenhilfe bekommt G. von Berufsdenunziant G. D., der im staatlichen Auftrag oppositionelle Gruppierungen überwacht und auf Einladung von Linksextremisten Vorträge über „rechte Strukturen“ hält. D. behauptet, mit der Zusammenarbeit zwischen der Stadt und dem Verleger I. würden „extrem rechte Strukturen“ gefördert, natürlich ohne irgendeinen Beweis dafür zu haben. 28 Noch dreister gebärdet sich N. L., Vorsitzender der Jüdischen Gemeinde I. und wohnhaft in R.. Selbstgefällig fordert der freche Juden-Funktionär die Stadt dazu auf, „umgehend Konsequenzen zu ziehen und sich von ´L.´ zu trennen“. Wo kommen wir denn dahin, wenn sich in Deutschland jeder Mensch eine eigene Meinung leistet und es dann auch noch wagt, diese offen auszusprechen? Nein, da muß die Stadt natürlich Konsequenzen ziehen und sich sofort einen neuen Drucker suchen – vielleicht, als Akt der Reue, sogar einen jüdischen? 29 I. selbst gibt gegenüber des Staatsfunks zu Protokoll, daß er sich politisch neutral verhalte und seine Verlagstätigkeit von der Arbeit für die Stadt strikt trenne. Es bleibt abzuwarten, ob ihm das angesichts der massiven Hetzkampagne von Medien, Linken und Jüdischer Gemeinde irgendetwas nützen wird. 30 [Die Partei] N. P. fordert die Landkreise und Gemeinden jedenfalls schon mal auf, jegliche Kooperation mit der Jüdischen Gemeinde I. unverzüglich einzustellen. Wer ein derart gestörtes Verhältnis zur Meinungsfreiheit hat wie dessen Vorsitzender N. L., darf in keinerlei Hinsicht mehr als Ansprechpartner für die Kommunen gelten. 31

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