LG Göttingen, Urteil vom 20.02.2019 - 9 O 4/18
Fundstelle
openJur 2021, 20661
Verfahrensgang
vorher: Az. 8 U
34/19
Rkr: AmtlSlg:
Tenor
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1. Die Beklagte wird verurteilt, den am 02.04.2018 gelöschten Beitrag des Klägers auf ihrer Plattform mit dem Inhalt:
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„Ich bin Nazi. „Nicht an Zuwanderung interessiert.““
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wieder freizuschalten.
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2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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3. Die Kosten des Rechtsstreites tragen der Kläger zu 92 % und die Beklagte zu 8 %.
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4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Leistung einer Sicherheit in Höhe von 600,- €.
Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des
vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von
120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Tatbestand
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Die Parteien streiten über die Rechtmäßigkeit der Löschung eines Kommentars des Klägers durch die Beklagte auf
deren Plattform sowie die Rechtmäßigkeit einer auf die Löschung folgenden Sperrung des Nutzerkontos des Klägers
bei der Beklagten.
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Die Beklagte ist eine europäische Tochtergesellschaft des US-amerikanischen Unternehmens „Facebook“ mit Sitz in
Irland. Das Unternehmen Facebook unterhält eine, u.a. über die Internetseite … erreichbare, Plattform, die
verschiedene auf weltweite Kommunikation ausgerichtete Dienstleistungen betreibt. Der Zugang zu diesen
Dienstleistungen erfolgt über die Einrichtung eines Benutzerkontos, wobei Vertragspartner des diesbezüglich
notwendigen Nutzungsvertrages, soweit die Einrichtung des Benutzerkontos von Deutschland aus erfolgt, die Beklagte
ist.
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Zur Einrichtung des Benutzerkontos ist es erforderlich, die Nutzungsbedingungen der Beklagten zu akzeptieren. Diese
lauteten zum entscheidungserheblichen Zeitpunkt, soweit unstreitig, auszugsweise wie folgt:
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„[...]
11
3.
12
[...]
13
11. Du wirst jegliche Verstöße gegen diese Erklärung bzw. unsere Richtlinien weder unterstützen noch fördern.
14
[...]
15
5. [...]
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2. Wir können sämtliche Inhalte und Informationen, die du auf Facebook postest, entfernen, wenn wir der Ansicht sind,
dass diese gegen diese Erklärung bzw. unsere Richtlinien verstoßen.“
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Diese Bedingungen wurden zwischenzeitlich, zuletzt am 19.04.2018, geändert und lauten nunmehr auszugsweise:
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„3. Deine Verpflichtungen gegenüber Facebook und der Gemeinschaft
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Wir stellen dir und anderen diese Dienste bereit, um unsere Mission voranzubringen, im Gegenzug ist es notwendig,
dass du folgende Verpflichtungen eingehst:
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1. Wer Facebook nutzen kann
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[...]
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2. Was du auf Facebook teilen und tun kannst
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Wir möchten, dass Menschen Facebook nutzen, um sich auszudrücken und Inhalte zu teilen, die ihnen wichtig sind.
Dies darf jedoch nicht auf Kosten der Sicherheit und des Wohlergehens anderer oder der Integrität unserer
Gemeinschaft erfolgen. Du stimmst deshalb zu, dich nicht an den nachfolgend beschriebenen Verhaltensweisen zu
beteiligen (oder andere dabei zu fördern oder zu unterstützen):
1. Du darfst unsere Produkte nicht nutzen, um etwas zu tun oder zu teilen, auf das Folgendes zutrifft: