- Quelle: beck-online DIE DATENBANK BGH, Urteil vom 06.07.1972 – IX ZR 152/69LG München I21.04.1967; OLG München18.12.1968 BeckRS 1972, 31392786 BGH, Urteil vom 06.07.1972 – IX ZR 152/69LG München I21.04.1967; OLG München18.12.1968 Titel: BGH: Urteil vom 06.07.1972 - IX ZR 152/69 Rechtskraft: rechtskräftig Verkündet am 6. Juli 1972 Wöppel, Justizangestellte als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle Text1 BUNDESGERICHTSHOF URTEIL Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mündliche Verhandlung vom 6. Juli 1972 unter Mitwirkung der Bundesrichter Wüstenberg, von der Mühlen, Henkel, Fuchs und Portmann für Recht erkannt: Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des 15. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 18. Dezember 1968 aufgehoben. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 23. Zivilkammer des Landgerichts München I vom 21. April 1967 wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die außergerichtlichen Kosten des Berufungs- und Revisionsverfahrens; gerichtliche Gebühren und Auslagen werden nicht erhoben. Von Rechts wegen Der 1912 in Majdan (Polen) geborene jüdische Kläger hielt sich von 1946 bis 1950 in einem DPLager Bayerns auf. Durch seinen Vertreter vor dem Landgericht und Oberlandesgericht, den er am 15. Dezember 1963 bevollmächtigt hatte, ließ er am 25. März 1964 Ansprüche wegen Schadens an Körper oder Gesundheit anmelden. Er behauptete: Wenige Tage nach der Besetzung seiner Heimatstadt durch deutsche Truppen hätten Gestapo-Leute das Haus seiner Familie durchsucht und ihn in große Angst versetzt. Er sei zum Arbeitseinsatz herangezogen worden; ein Gestapomann habe ihn ins Gesicht und auf die Ohren geschlagen. Einige Monate später sei er nach Lemberg geflüchtet. Im Juli 1940 sei er in den Ural verschleppt worden; dort habe er in einem Konzentrationslager schwere Waldarbeit verrichten müssen. Nach http://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-BECKRS-B-1972-N-31392786 1 von 6 10/30/2022

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