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Berichterstattung über diese Beobachtung gerichteten einstweiligen Rechtsschutzanträge nach § 123 Abs. 1 VwGO abgelehnt hat.
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Mit vom Präsidenten des BayLfV unterzeichnetem Aktenvermerk vom 21. Juni 2022
wurde die „Alternative für Deutschland“ (AfD) zum Beobachtungsobjekt des Bayerischen Landesamtes für Verfassungsschutz erklärt. Das Gutachten des Bundesamtes
für Verfassungsschutz (BfV) vom 22. Februar 2021 komme auf der Grundlage der Erkenntnisse des Bundesamtes und der Landesbehörden für Verfassungsschutz zu dem
Ergebnis, dass die Alternative für Deutschland (AfD) als Gesamtpartei als Verdachtsfall zu beobachten sei. Diese Beurteilung werde durch das noch nicht rechtskräftige
Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 8. März 2022 bestätigt. Der Landesverband
Bayern der AfD sei organisatorisch uneingeschränkt in die AfD als Gesamtpartei integriert, wirke an der Meinungsbildung der Gesamtpartei mit und teile die politische Ausrichtung der Partei. Seine Mitglieder äußerten sich zum Teil ebenfalls in zurechenbarer
Weise extremistisch. Gleiches gelte für die Junge Alternative (JA), die Jugendorganisation der AfD. Dem BfV lägen Erkenntnisse vor, dass der zum 30. April 2020 formal
aufgelöste „Flügel“, eine 2015 gegründete Sammlungsbewegung innerhalb der AfD,
weiterhin als Personenzusammenschluss im Bundesgebiet aktiv sei; Aussagen von
dem formal aufgelösten „Flügel“ angehörenden Personen seien der AfD zurechenbar,
soweit diese in der Partei weiter aktiv seien. Aufgrund vorliegender Erkenntnisse über
verschiedene Aktivitäten (werden sodann im Einzelnen ausgeführt) lägen tatsächliche
Anhaltspunkte vor, die für einen Fortbestand des formal aufgelösten „Flügels“ als Personenzusammenschluss in Bayern sowie im Bundesgebiet sprächen. Sowohl dem BfV
als auch den Landesämtern für Verfassungsschutz lägen Erkenntnisse vor, dass in
der Gesamtpartei ein mit der grundgesetzlich garantierten Menschenwürde (Art. 1
Abs. 1 GG) unvereinbarer ethnisch-völkischer Volksbegriff vertreten bzw. politisch motiviert angestrebt werde. Weiter lägen Erkenntnisse über bundesweite Aussagen auf
verschiedenen Ebenen der Gesamtpartei AfD zu Umsturzphantasien vor. In Bayern
lägen Erkenntnisse über Aussagen (werden näher ausgeführt) vor, die der verfassungsschutzrechtlich relevanten Islamfeindlichkeit unterfielen bzw. antisemitisch
seien. Bundesweite Aussagen der JA würden mit einem ethnischen Volksbegriff einhergehen und Zweifel begründen, dass sich die Jugendorganisation vorbehaltlos zum
zentralen Wertesystem des Grundgesetzes bekenne. Durch verschiedene Aussagen
von Angehörigen des inzwischen aufgelösten „Flügels“ würden wesentliche Teile der
verfassungsmäßigen Ordnung und damit auch das Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip infrage gestellt; insbesondere beträfen diese das Mehrparteienprinzip und die