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der Antragsteller selbst in keiner Form von den Äußerungen Björn Höckes. So ist das
Mitglied des Landesvorstandes Georg Hock nach dem unbestrittenen Vortrag des Antragsgegners im Beschwerdeverfahren am 7. Juni 2023 gemeinsam mit ihm in Mödlareuth/Thüringen aufgetreten. Zudem wurde Björn Höcke vom Bezirksverband Unterfranken zu einer Veranstaltung am 25. Juni 2023 in Würzburg eingeladen. Darauf, ob
Björn Höcke eingeladen wurde, gerade weil er verfassungsfeindliche Äußerungen tätigt bzw. Redebeiträge liefert, und inwieweit von einem „Zu-Eigen-machen“ dieser Aussagen durch die Zuhörer ausgegangen werden kann (vgl. Erwiderung der Antragstellerseite vom 16.8.2023, S. 16), kommt es entgegen der Auffassung des Antragstellers
nicht entscheidungserheblich an. Nach der Rechtsprechung des Senats kann es bereits ein tatsächlicher Anhaltspunkt für verfassungsfeindliche Bestrebungen sein,
wenn einem Redner, der einer verfassungsfeindlichen Organisation angehört, die
Möglichkeit eröffnet wird, verfassungsfeindliche Positionen zu verbreiten und dafür
Werbung zu machen, ohne dass es dabei auf den konkreten Inhalt des Vortrags ankommt (vgl. BayVGH, B.v. 6.4.2020 – 10 ZB 18.2223 – juris Rn. 11). Dies kann im
Zusammenhang mit einer in Frage stehenden Distanzierung von verfassungsfeindlichen Auffassungen dahinstehen. Die Einladung Björn Höckes – aus welchem Grund
auch immer – spricht jedenfalls deutlich gegen eine inhaltliche Auseinandersetzung
mit und Distanzierung von den Ansichten Höckes und den Mitgliedern des ehemaligen
Flügels.
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b) Konkrete und hinreichend verdichtete Anknüpfungspunkte für verfassungsfeindliche
Bestrebungen der Gesamtpartei der AfD i.S.d. Art. 4 Abs. 2 Nr. 1 BayVSG n.F. i.V.m.
§ 3 Abs. 1 Nr. 1 BVerfSchG sieht das BayLfV weiter zu Recht darin, dass auch die
Jugendorganisation der AfD „Junge Alternative“ (JA) ein verfassungsfeindliches ethnokulturelles bzw. ethnobiologisches Volksverständnis vertritt.
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Soweit der Antragsteller in erster Instanz geltend gemacht hat, die JA habe in Bayern
keinen Einfluss auf den Landesverband, ist dem entgegenzuhalten, dass es – wie ausgeführt – nicht nur auf die Verhältnisse in Bayern ankommt – und der Einwand bezogen auf die Gesamtpartei nicht glaubhaft ist, da derzeit etwa der Bundesvorsitzende
der JA Hannes Gnauck für die AfD ein Bundestagsmandat innehat. Ungeachtet dessen hat der Antragsgegner in der Beobachtungserklärung ausgeführt, dass es in Bayern rund 100 Anhänger der JA gebe und am 16./17. Oktober 2021 mit Michael Strauch
ein Kandidat, den der Landesvorstand der JA am 17. Oktober 2021 öffentlich als „Kandidaten der JA“ bezeichnete, in den bayerischen Landesvorstand gewählt wurde. Ein