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sich nichts zum Besseren ändern.“, mit der Aussage reagiert: „Zustimmung insbesondere zum Stellen der Systemfrage“.
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Weiter habe Georg Hock in einem Chat der Gruppe zu einem nicht näher bezeichneten
Zeitpunkt „im Juni“ Mandatsträger der AfD dazu aufgerufen: „Bekämpft bitte (oder auch
gefälligst) mit dem vielen Geld dass ihr 4 lange, weitere Jahre, egal in welcher Partei
bekommt das Deutschland meuchelnde System. Das erwarten unsere Wähler. Der
Widerstand der Straße würde es euch danken.“
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Schließlich verweist die Beobachtungserklärung auf weitere Äußerungen des Peter A.
Gebhardt. In einem Chat an 29. August 2020 habe er sich zum sogenannten Reichstagssturm am gleichen Tag in Berlin geäußert: „Meine Anerkennung gilt den Aktivisten,
die die Absperrungen vor dem Reichstag überwanden!“ und „Florian, Symbolcharakter! Denn diese Bilder gehen um die Welt und werden zeigen, dass unser Land kurz
vor einer Explosion steht – so wie in anderen vorrevolutionären Nationen. Und das ist
das entscheidende. Und wenn es nur zur Abschreckung gegen illegale Einwanderer
hilft …“.
In einem Chat an 30. August 2020 habe er geschrieben: „Florian, viele von uns haben
sich in der AfD engagiert, um genau die Gefahr von gewaltsamem Widerstand erst gar
nicht aufflammen zu lassen, indem sie auf demokratischem Weg über Argumente &
Wahlen Änderungen herbeiführen. Dies ist aber weder bisher gelungen – noch wird es
auf absehbare Zeit gelingen. Macht aber auch nichts mehr: …“.
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Die Äußerung vom 30. August 2020 erfolgte im Kontext mit Beiträgen anderer Angehöriger der Chat-Gruppe, unter anderem der Äußerung eines Teilnehmers: „Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht.“.
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Zu Recht sieht das BayLfV in den angeführten Äußerungen nicht nur eine Ablehnung
der Demokratie und des Rechtsstaats und damit konstitutiver und unverzichtbarer Bestandteile der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes (vgl. dazu BVerfG, U.v. 17.1.2017 – 2 BVB 1/13 – juris Rn. 530 ff.), sondern auch
„ein damit einhergehendes Widerstandsgepräge mit Umsturzphantasien“, worin sich
offensichtlich und eindeutig tatsächliche Bestrebungen manifestieren, die freiheitliche
demokratische Grundordnung zu beseitigen.
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Die Antragstellerseite hat im verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Wesentlichen dagegen eingewandt, die Äußerungen zum sogenannten „Bayern-Chat“ könnten keine