Erlass einer einstweiligen Verfügung ist begründet, da es den Verfügungskläger in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt, dass die Verfügungsbeklagte in ihrer E-Mail an den Vorsitzenden des … e.V., ..., am 23. September 2016 über den Verfügungskläger äußerte: „Speziell der Hauptreferent ... ist für seine anQsemiQschen Äußerungen regelrecht berüchQgt.“ und er daher gemäß §§ 1004 analog, 823 I BGB einen Anspruch auf Unterlassung hat. Grundlage für diese Beurteilung ist wegen des Beibringungsgrundsatzes der ZPO ausschließlich der Sachvortrag der Parteien in diesem Verfahren. I. Bei der streitgegenständlichen Äußerung handelt es sich um eine Meinungsäußerung. Tatsachenbehauptungen unterscheiden sich von Werturteilen dadurch, dass bei diesen die subjekQve Beziehung zwischen der Äußerung und der Wirklichkeit im Vordergrund steht, während für jene die objekQve Beziehung des sich Äußernden zum Inhalt seiner Äußerung charakterisQsch ist (vgl. BVerfG, NJW 2000, 199, 200 m. w. N.). Wesentlich für die Einstufung als Tatsachenbehauptung ist, ob die Aussage einer Überprüfung auf ihre RichQgkeit mit den MiHeln des Beweises zugänglich ist, was bei Meinungsäußerungen ausscheidet, weil sie durch die subjekQve Beziehung des sich Äußernden zum Inhalt seiner Aussage geprägt sowie durch das Element der Stellungnahme und des Dafürhaltens gekennzeichnet werden und sich deshalb nicht als wahr und unwahr erweisen lassen (BGH, Urteil vom 23.02.1999, VI ZR 140/98). Der Beurteilung, ob jemand „für seine anQsemiQschen Äußerungen regelrecht berüchQgt“ ist, liegt eine Bewertung der Äußerungen und der RezepQon dieser Äußerungen durch DriHe zugrunde, bei der die subjekQve Sicht des sich Äußernden auf den so Beurteilten maßgeblich ist, so dass es sich um eine Meinungsäußerung handelt. II. Nach einer von dem European Forum on AnQsemiQsm (EFA) verwendeten „ArbeitsdefiniQon“ ist AnQsemiQsmus eine besQmmte Wahrnehmung von Juden, die sich als Hass gegenüber Juden ausdrücken kann. Der AnQsemiQsmus richtet sich in Wort oder Tat gegen jüdische oder nichtjüdische Einzelpersonen und/oder deren Eigentum, sowie gegen jüdische GemeindeinsQtuQonen oder religiöse Einrichtungen. Darüber hinaus kann auch der Staat Israel, der dabei als jüdisches KollekQv verstanden wird, Ziel solcher Angriffe sein. Ob enthalten anQsemiQsche Äußerungen die Anschuldigung, die Juden betrieben eine gegen die Menschheit gerichtete Verschwörung und seien dafür verantwortlich, dass „die Dinge nicht richQg laufen“. Der AnQsemiQsmus manifesQert sich in Wort, Schrib und Bild sowie in anderen Handlungsformen, er benutzt negaQve Stereotype und unterstellt negaQve Charakterzüge. Aktuelle Beispiele von AnQsemiQsmus im öffentlichen Leben, in den Medien (...) sind dabei unter anderem: (...) Falsche, entmenschlichende, dämonisierende oder stereotype Anschuldigungen gegen Juden oder die Macht der Juden als KollekQv - insbesondere die Mythen über eine jüdische Weltverschwörung oder über die Kontrolle der Medien, Wirtschab, Regierung oder anderer gesellschablicher InsQtuQonen durch die Juden. (...) Der Vorwurf gegenüber Juden, sie fühlten sich dem Staat … oder angeblich bestehenden weltweiten jüdischen Interessen stärker verpflichtet als den Interessen ihrer jeweiligen Heimatländer. Beispiele von AnQsemiQsmus im Zusammenhang mit dem Staat … und unter BerücksichQgung des Gesamtkontextes können folgende Verhaltensformen einschließen, ohne auf diese beschränkt zu sein: (...) Das Verwenden von Symbolen und Bildern, die mit tradiQonellem

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