- Da EN licher in diesen Absicht aurch die ($$ Kanner hat daß SER in den Inschriften im Ickel 88, jeder Gewalt- Kammer erhalten, land zu tung und ten jüdischen der Anspruch -eit verletzt. EA auch gewollt. malbeleidigung oder sind, kann Überzeugung der nach daß die Parolen und von diesen der von ihm weil der des dahingehenden eines auch kaum geeignet der Überzeu- nach ausge- Deutschland aus ihnen Ehre der Vernich- ihrer Forderung von Deutsch- in Frieden für übersehen wäre, drohe, Gefahr von gemein- ihm For- als Inschriften Tatsachenbehauptung aufda er dahingestellt bleiben, Gerichts des die davon Beleidigten werden sollten. Personen so welche ausging, bestimmt Der auch war waren Kreis genügend nicht mehr zu Einzelpersonen sich die groß, daß die Beleidigungen bezogen. Daß BER Personen selbst kannte, ist zu seiner erforderlich. hat Mißachtung unwahre nicht auf seine Ob gelesen ist Er solche Eine beleidigten bestimat. nicht nicht Nitbürger zum Ausdruck. Mit ihr wird dieser Personen auf Achtung ihrer Per- sönliel zufassen die sowie Nißachtung eine bringt sonsti- Willkürherrschaft den um Austreibung, ni mit bewußt. Juden sollten, werden und SEM durchaus die ist, Verfassungsgrundsatz sich daß worden. beleidigen, Toilettentüren gung Forderung, EEE zu ist gewonnen, geworden Betätigung Zur Dessen war wiesen tätig Juden hat, bestätigt Überzeugung Zeugen gewesen. der die den die gehandelt nicht Absicht, wären in verfassungsfeind- 94 StGB) Absicht den untergraben. Die Fällen vielmehr der Ausschlusses Willens 3 verkehrende er aber! zu - Hauptverhandlung Die ge 35 betreffenden Verurteilung

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