2309, Hierdurch stützen hat er ihn Hauptverhandlung DJ mit hat nicht Tatherrschaftswillen schmierung der insoweit unter- Synagoge auch ergeben, daß gehandelt, die Be- als Tat ge- eigene U hat. Dagegen, daß spricht schon selbst noch versucht nes und wollen. Die wollt schützen sein die hat, diesen getreten 1959 auf wieder, durch komnt, als er - Antisemit in Erschei- auch am 29.11. er hat Kundenkreis Vorhaben gen Zeugin nicht schaftswillens bei ausgesagt, vom Denkmal goge noch war, zur weshalb habe des daß "sie" der auch an wollten. dahin eingeschränkt, daß Dann ge- er der Tathem- hatte Zuerst auf mit Umständen Bekundungen aus. dem zu dies und Feststellung Sm machen Gemeinde, diesen Unter SE erklärt, etwas mag, unsicheren ßerst x gehörten sein gewesen Gründe X Vaters seines nur nicht selbst Synagogengemeinde die sogar sondern im antisemiabzuse- daß jüdischen der sei- daß berücksichtigen, Mitglieder ER, Verwirklichung Hinzu Vielmehr zu ist verschiedene Aussage immer eingewirkt, von weiteren Beschriftungen in a <>} EM Ferner Zeugin er war, diesen tischen reichen daß der - nie ist. gerichtet Tatausführung von zu nung einer, der abzuhalten. Gegensatz hierauf Tatsache, während Planes hen. Wille die Rückfahrt der Syna- hat sie ihre 5 "so un- Derartiges gesagt habe und sie "andaß beide den Plan gehabt hätten, die Synagoge zu beschmieren. Schließlich ist von ihr angegeben worden, sie habe das "Gefühl" gehabt, gefähr" nehme", etwas daß MEERE > > ungefähr unwillig" dem zweiten Vorhaben gegenübergestanden hätte. Diese voneinander abweichenden Bekundungen der Zeugin sind >ignet, den für nach Ansicht der Kammer

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