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daß
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die
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den
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Zeuge
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des
drei
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in der Absicht,
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Lackanstrich
beträgt
dieser
den
Verwendung
er
und
Der
MN
verkehrende
schädigte
Wegen
habe.
derselben
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andere
gen.
ausgedrückt
Schmiererei.
In allen
und
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Juden
zu
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Kugelschreibers
be-
an
sehr,
den
Türen
mußten.
so
Der
Gesant-
DM.
haben
am
29.11.1959,
am
wegen
Beleidigung
und
die
6.
ZeugenE———_
und
7.1.1960
Straf-
Sachbeschädigung
ge-
stellt.
4.)
a)
EEE
veschrieb
am
20.8.1959
eine
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des
Auf-
zuges im Hause der landkreisverwaltung Köln unter
Benutzung eines Kugelschreibers mit den Buchstaben
"DRF",
b)
Einen
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später
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er
noch
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der
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Worte:
blieben
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beschädigung
In
Hausverwaltung,
überstrichen
Tage
die
Worte
"Deutsche
hinzu.
Die
geworden
)
fügte
die
Schrift
erfolglos,
werden
6.1.1960
die
so
spä-
daß
diese
mußte.
Landkreises
des
hat,
Täters
Strafantrag
nachdem
bekannt
wegen
Sach-
gestellt.
1959
zu
in
brachte
einer
Köln
"Hinweg
EEE
1.
dcr
Toilettenkabine
mittels
mit
eines
Adenauer"
in
Innenseite
Hause
der
Kugelschreibers
an.