Verwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen
6 V 1313/22
Beschluss
In der Verwaltungsrechtssache
– Antragsteller –
Prozessbevollmächtigte:
gegen
die Freie Hansestadt Bremen, vertreten durch den Senator für Inneres,
Contrescarpe 22 - 24, 28203 Bremen,
– Antragsgegnerin –
Prozessbevollmächtigte:
hat das Verwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen - 6. Kammer - durch die
Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht Korrell, den Richter am Verwaltungsgericht
Dr. Kiesow und die Richterin Siemers am 9. November 2022 beschlossen:
Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers
gegen Ziff. 2 der Verfügung des Senators für Inneres vom 23.11.2020
wird wiederhergestellt. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
Die Kosten des Verfahrens tragen der Antragsteller zu 4/5 und die
Antragsgegnerin zu 1/5.
Der Streitwert wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.