Verwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen 6 V 1313/22 Beschluss In der Verwaltungsrechtssache – Antragsteller – Prozessbevollmächtigte: gegen die Freie Hansestadt Bremen, vertreten durch den Senator für Inneres, Contrescarpe 22 - 24, 28203 Bremen, – Antragsgegnerin – Prozessbevollmächtigte: hat das Verwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen - 6. Kammer - durch die Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht Korrell, den Richter am Verwaltungsgericht Dr. Kiesow und die Richterin Siemers am 9. November 2022 beschlossen: Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen Ziff. 2 der Verfügung des Senators für Inneres vom 23.11.2020 wird wiederhergestellt. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt. Die Kosten des Verfahrens tragen der Antragsteller zu 4/5 und die Antragsgegnerin zu 1/5. Der Streitwert wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.

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