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(2.2) Die Beklagte geht in der Verbotsverfügung indes zutreffend davon aus,
dass WWR als Teilorganisation des Klägers den Straftatbestand der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland verwirklicht hat. WWR hat
seit Mitte 2016 seine humanitären Projekte im Gazastreifen zusammen mit der
ISJ verwirklicht und Zahlungen an der HAMAS nahestehende Personen geleistet (2.2.1). Er war sich der damit verbundenen Unterstützung der HAMAS bewusst (2.2.2) und identifizierte sich sogar mit deren Zielen (2.2.3).
193
(2.2.1) WWR schloss mit der ISJ am 30. Juli 2016 eine Kooperationsvereinbarung mit dem Inhalt, dass WWR die Projekte der ISJ finanziert und im Gegenzug hierfür werbewirksame Bilder und Videos als Verwendungsnachweise erhält. Den Abschluss dieser Vereinbarung kündigte WWR auf seiner Internetseite an. Ansprechpartner für den WWR auf Seiten des ISJ waren dessen Geschäftsführer, Herr A. Al-N., und seine Sekretärin, Frau S. Al-H., die später als
"Team Member" in der Funktion "Managerin Gazastrip" für Projekte des WWR
zuständig war. Die Vorsitzende des WWR hatte nach dem Auswertungsvermerk
des Innenministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen (IM NRW) vom
17. August 2020 auch Kontakt mit Herrn M. Kh., dem offiziellen Repräsentanten der ISJ in Deutschland, sowie über Herrn A. Al-N. mit Herrn H. B., der für
die ISJ tätig war und ausweislich der von ihm vorliegenden Facebook-Einträge
mit der HAMAS sympathisierte. Die Zusammenarbeit mit der ISJ über Herrn
A. Al-N. und Frau S. Al-H. betraf nach den Angaben des WWR die Unterstützung von Frau So. im Sommer 2016 sowie das Projekt "Outdoor-Oven" in Khan
Younis mit Zahlungen an B. Sh. Die Umsetzung der Kooperationsvereinbarung
wird durch die zahlreichen Fotos und Werbevideos über Projekte belegt, auf denen das Logo beider Vereinigungen zu sehen ist. Ebenso ergibt sich die Zusammenarbeit aus dem von der ISJ ausgestellten Zertifikat für die Unterstützung
des WWR bei einem Ramadan-Projekt 2017. Ab März 2018 wurde bei gemeinsamen Projekten des WWR mit der ISJ nur noch das Logo des WWR verwendet,
um die Zusammenarbeit mit der ISJ nicht offenbaren zu müssen. Die Behauptung des WWR, die Zusammenarbeit sei Ende Dezember 2017 beendet worden,
ist nicht nachvollziehbar, da noch im Oktober 2018 Zahlungen an die ISJ erfolg-
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