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(2.1.1.3) Zwischen 2017 und 2021 setzte der Kläger seine bereits bestehenden
Projekte und seine Containerlieferungen mit Hilfsgütern mit Bezug auf die
Städte und Provinzen Aleppo und Idlib sowie Afrin fort. Hinzu kamen ausweislich der vom Kläger veröffentlichten Videos die Errichtung und der Betrieb
eines Waisenhauses ab Mitte 2017 (www.youtu.be/EykrqYO1lhY) sowie eines
Krankenhauses ab 2019 (www.youtu.be/Kq2x-mrar38) in Ad-Dana, Gouvernement Idlib.
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Auch in dieser Zeit deckte sich ein Großteil der Hilfeleistungen und Projekte des
Klägers räumlich mit dem Herrschafts- und Einflussbereich der im Jahre 2017
an die Stelle der JaN getretenen HTS. Die HTS bekämpfte – wie bereits dargelegt – im Laufe des Jahres 2017 die Regierungstruppen und oppositionelle
Gruppen und konnte im Sommer 2017 die Vorherrschaft etwa im Gebiet um
Idlib erringen. Seitdem kontrollierte die HTS im Nordwesten Syriens Teile der
Region um Idlib und Aleppo. Die HTS ist in der Provinz Idlib militärisch, wirtschaftlich und politisch stark vertreten. Nach der Behördenerklärung
TE-24/2021 des BND sicherte sich die HTS Anfang Januar 2019 die militärische
Vormachtstellung in der Deeskalationszone (DEZ) Idlib, die im Kern die Provinz Idlib sowie Teile der angrenzenden Provinzen Aleppo, Hama und Latakia
umfasste. Infolge des Vorrückens der syrischen Streitkräfte vor allem ab Ende
2019 wurde das von der HTS dominierte Gebiet zwischenzeitlich deutlich kleiner als die ursprünglich festgelegte DEZ. Der Umfang des von der HTS kontrollierten Gebiets kann der in der Behördenerklärung enthaltenen Karte entnommen werden. Der Herrschafts- und Einflussbereich der HTS erstreckte sich danach vor allem auf die Stadt und die Provinz Idlib und das nordwestliche Grenzgebiet zur Türkei. Der BND betont in diesem Zusammenhang, dass sich das
Operationsgebiet der HTS in der Vergangenheit – also vor 2019 – auch auf andere Teile Syriens erstreckte. Dies ist aus Sicht des Senats nachvollziehbar, weil
die HTS den 2017 bestehenden Herrschafts- und Einflussbereich der JaN übernahm. In dem seit 2019 bestehenden Herrschaftsbereich der DEZ Idlib übte die
HTS nach der genannten Behördenerklärung des BND die administrative und
politische Kontrolle aus, auch nachdem formal die Gebiete in den Zuständigkeitsbereich der sog. Rettungsregierung (SSG) übergeben wurden. Durch die
HTS-Kontrolle des Zivilsektors ist es seitdem nahezu ausgeschlossen, internati-
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