144 Die Orte und Regionen, in denen der Kläger seine Hilfeleistungen 2013/2014 erbrachte, lagen mit Ausnahme der Schule in Afrin im Herrschafts- und Einflussbereich der JaN. Dies ergibt sich zum einen aus der von der Beklagten vorgelegten Behördenerklärung TE-24/2021 des BND, wonach die syrischen Provinzen Aleppo und Idlib zum Einfluss- und Operationsgebiet der JaN gehörten. Weitere Gruppen des bewaffneten Widerstands wie der sog. Islamische Staat (IS) bzw. dessen Vorgängerorganisation (der sog. Islamische Staat von Irak und Großsyrien - ISIG) waren in diesen beiden Provinzen ebenfalls aktiv. Für die Durchführung von Hilfsprojekten waren Absprachen mit den in der jeweiligen Region dominierenden Widerstandsgruppen notwendig, um Hilfsorganisationen die eigene Sicherheit und eine gewisse Bewegungsfreiheit in den jeweiligen Gebieten zu ermöglichen. Darüber hinaus ist nach der genannten Behördenerklärung des BND davon auszugehen, dass solche Absprachen auch Vereinbarungen zur Überlassung von Hilfsgütern enthielten oder Zahlungen geleistet werden mussten. Zum anderen stützt der Senat seine Einschätzung auf den von der Beklagten vorgelegten "Middle East Security Report 25 - Jabhat Al-Nusra in Syria", Stand: Dezember 2014. Die darin enthaltenen Karten (S. 20, 27 f.) weisen Aleppo und Umgebung, Idlib und Umgebung sowie die Gebiete jeweils nördlich von Homs und Hama als diejenigen Bereiche aus, in denen die JaN aktiv war bzw. die von der JaN kontrolliert wurden, wobei diese damals um Idlib und Aleppo sowie nördlich von Hama zusammen mit weiteren nahestehenden Gruppen kämpfte. Auch die Stadt Kessab war vom 21. März 2014 bis zur Rückeroberung der Stadt durch die Truppen des Assad-Regimes Mitte Juni 2014, also zu der Zeit der Lieferung von zwei Krankenwagen dorthin, unter der Kontrolle der JaN. Dies ergibt sich aus dem von der Beklagten vorgelegten Bericht über die Stadt in Wikipedia (https://de.wikipedia.org/wiki/Kessab#Syrischer_B%C3%BCrgerkrieg, abgerufen am 15. Oktober 2021, den Angaben im "Middle East Security Report 25 - Jabhat Al-Nusra in Syria", Stand: Dezember 2014 <S. 27 f.>) sowie den entsprechenden Berichten über die Einnahme der Stadt und deren Befreiung von The Armenian Weekly vom 23. März 2014 "Kessab Targeted by Al-Qaeda Front Groups in Cross-Border Attack from Turkey" (https://armenianweekly.com/2014/03/23/kessab-targeted-by-al-qaedafront-groups-in-cross-border-attack-fromturkey/), AP News vom 24. März 2014: "Syrian rebels capture town near Turkish border" (https://apnews.com/ article/774384b7844041d19a9dde63d2d747d8) und Public Radio of Armenia Seite 61 von 118

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