mehreren Tausend Personen bestehenden kämpfenden Einheiten, die ihrerseits
in die vor Ort agierenden Kampfgruppen untergliedert waren. Ihre militärische
Ausbildung erhielten die Kämpfer in einem verzweigten Netz von Trainingslagern. Daneben gab es Hinweise auf sogenannte "Scharia-Komitees" in den von
der Organisation kontrollierten Gebieten, die religiöse Angelegenheiten regelten
und den Aufbau eines eigenen Justiz- und Verwaltungssystems vorantrieben.
Nach einer Videoverlautbarung von Muhammad al-Jawlani vom 28. Juli 2016
benannte sich die JaN unter Loslösung von der Kern-al-Qaida in "Jabhat Fath
al-Sham" ("Eroberungsfront für Großsyrien") um. Die JaN erfüllt die Merkmale
einer ausländischen Terrororganisation (vgl. zum Vorstehenden: BGH, Beschlüsse vom 10. August 2017 - AK 35 und 36/17 - juris Rn. 14, vom 3. März
2021 - AK 13/21 - juris Rn. 12, vom 10. Juni 2021 - StB 23/21 - juris Rn. 7 ff.,
vom 9. April 2022 - AK 13/22 - NStZ-RR 2022, 180 (LS) = juris Rn. 6 ff. und
vom 20. Oktober 2022 - AK34/22 - juris Rn. 7 ff.; BMI, Verfassungsschutzbericht 2020 S. 199, 237).
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Die HTS ist ein Zusammenschluss verschiedener Gruppierungen militant-fundamentalistischer Ausrichtung, insbesondere unter Beteiligung der JaN. Nachdem sich die JaN im Juli 2016 von al-Qaida getrennt und sich in "Jabhat Fath
al-Sham" umbenannt hatte, gründete diese Organisation Anfang des Jahres
2017 als Reaktion auf die Friedensgespräche in Astana mit weiteren extremistisch-islamistischen Milizen das hierarchisch organisierte Bündnis HTS, das
jegliche Friedensgespräche ablehnt, die nicht den Rücktritt Assads beinhalten.
Wie die JaN hat sich die HTS zum Ziel gesetzt, das Assad-Regime zu stürzen
und einen das Gebiet des Staates Syrien umfassenden und auf ihrer Ideologie
gründenden Gottesstaat zu errichten. Das Bündnis bekämpfte im Laufe des Jahres 2017 die Regierungstruppen und oppositionelle Gruppen und konnte im
Sommer 2017 die Vorherrschaft etwa im Gebiet um Idlib erringen. Seitdem kontrollierte die HTS im Nordwesten Syriens Teile der Regionen um Idlib und Aleppo (vgl. BGH, Beschluss vom 10. März 2021 - StB 8/21 - juris Rn. 6; BMI, Verfassungsschutzbericht 2020, S. 199, 237; BND, Behördenerklärung TE-24/2021
S. 3 ff.). Die HTS ist in der Provinz Idlib militärisch, wirtschaftlich und politisch
stark vertreten. Sie befand sich zwischen 2018 und 2021 im Kampf mit dem IS,
ohne dass der IS aus der von der HTS kontrollierten Regionen vollständig verdrängt werden konnte (vgl. BGH, Beschluss vom 8. März 2023 - AK 10/23 Seite 57 von 118
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