unter anderem wegen einer Gefahr für die öffentliche Ordnung und die innere
Sicherheit. Darüber hinaus war ihr nach dem Auswertungsvermerk des IM
NRW vom 16. Oktober 2020 das Senatsurteil vom 18. April 2012 (- 6 A 2.10 Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 56) bekannt und sie plante deshalb mit Herrn
A. Al-N. wegen möglicher Schwierigkeiten bei Überweisungen an die ISJ, die
Eröffnung eines Kontos für den WWR im Gazastreifen.
197
Gegen die Annahme der Kenntnis des WWR von der HAMAS-Zugehörigkeit der
ISJ spricht weder die von WWR vorgelegte gestempelte, aber nicht mit einer
Unterschrift versehene Bestätigung der ISJ vom 15. Dezember 2018, wonach die
ISJ keine Verbindung zur HAMAS haben soll, noch die entsprechende Bescheinigung im Namen und im Auftrag der "Palästinensischen Anwaltsvereinigung"
von Rechtsanwalt Ay. Denn bei diesen Dokumenten handelt es sich ersichtlich
um Gefälligkeitsbescheinigungen. Die Bescheinigung der ISJ gab die Vorsitzende des WWR bei Herrn A. Al-N. am 11. Dezember 2018 mit dem Hinweis in
Auftrag, WWR werde wegen der Zusammenarbeit mit der ISJ als seit 2012 verbotener Organisation von den deutschen Behörden als salafistisch-extremistische Organisation bezeichnet. Noch am gleichen Tag wurde die Bescheinigung
vom 11. Dezember 2018 gefertigt und übersandt sowie anschließend auf Bitten
der Vorsitzenden des WWR nochmals um eine Distanzierung von der HAMAS
ergänzt. Für die Erklärung von Rechtsanwalt Ay. ergibt sich der Gefälligkeitscharakter daraus, dass die Vorsitzende des WWR zu Herrn Ay. in persönlichem
Kontakt stand und dieser nach der Behördenerklärung des BfV vom 11. Januar
2022 Verbindungen zu führenden HAMAS-Mitgliedern hat.
198
(2.2.3) Die vorliegenden Unterlagen lassen den Schluss zu, dass der WWR die
HAMAS nicht nur – wie dargelegt – vorsätzlich unterstützte, sondern sich mit
deren Zielen, insbesondere der Vernichtung Israels identifiziert. Dies folgt zum
einen aus der bereits erwähnten Einladung des Herrn A. Al-N. nach Deutschland. Zum anderen wird diese Identifizierung dadurch belegt, dass die Vorsitzende des WWR Kontakte von hochrangigen HAMAS-Funktionären wie den
Herren Dr. Naem, Dr. Amer und Dr. Hamad an Herrn Christoph Hörstel vermittelte, dem Gründer der Partei "Neue Mitte" und Sympathisanten der
HAMAS. Herr Dr. Bussem Naem war nach den vom Kläger nicht bestrittenen
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