dem Konto in Höhe von ca. 1,7 Millionen € zu verzeichnen, die sich aus nationalen und internationalen Spenden natürlicher Personen größtenteils zwischen
5 und 150 € zusammensetzten. Die eingegangenen Gelder wurden im Umfang
von 1,1708 Millionen € mittels 33 Abhebungen in bar ausgezahlt. Der Rest
wurde an andere Vereinigungen überwiesen; allein an SKIB erfolgten 128 Überweisungen in einer Gesamthöhe von ca. 350 000 €.
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Da der Kläger im Laufe des Jahres 2014 über keine eigenen Konten mehr verfügte, griff er nach seinen eigenen Angaben und den Feststellungen im Analysebericht LKA NRW vom 13. Juli 2020 auf verschiedene Privatpersonen wie etwa
Frau Bo. und Herrn H. zurück, die auf ihren Namen Konten eröffneten und
diese als Spendenkonten zur Verfügung stellten. Allein Herr H. soll auf diese
Weise für den Kläger nach dessen Angaben auf seinem Konto Summen in Millionenhöhe bzw. zumindest in Höhe von mehreren Hunderttausend Euro gesammelt haben. Zeitgleich nutzte der Kläger Konten von Vereinen und einer Unternehmensgesellschaft, die er zu diesem Zweck selbst gegründet hatte, sowie von
anderen Vereinen, die ihm im Rahmen einer Zusammenarbeit Konten zur Verfügung stellten (vgl. dazu im Einzelnen sogleich unter cc)). Ergänzend nutzte
der Kläger nach dem genannten Analysebericht LKA NRW und eigenen Angaben eine Vielzahl elektronischer Spendenmöglichkeiten wie MYFUNDBOX,
Krypto-Spendenkonten, TransferWise und PayPal zum Sammeln von Geldern.
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Der Kläger nahm nach eigenen Angaben bis zum Erlass des Vereinsverbots weit
mehr als 32 Millionen € an Spendengeldern ein. In einem aus dem Jahr 2019
stammenden, nach der ersten Durchsuchung angefertigten Video gab der Vorsitzende an, in sieben Jahren "30, 40 Millionen €" Spendengelder gesammelt zu
haben. Hinzu kommen die in der Folgezeit vereinnahmten Gelder in Millionenhöhe. So sammelte der Kläger allein auf dem ihm von SKIB zur Nutzung überlassenen Konto in der Zeit von September 2019 bis Ende 2020 knapp 3,5 Millionen € (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Juli 2023 - 6 A 2.21 -). Dies korrespondiert
mit den Angaben des Klägers zu seinen Projektausgaben. Diese hätten sich allein 2018 auf 8 bis 10 Millionen € belaufen. Nach der von ihm im Gerichtsverfahren vorgelegten Projektübersicht gab er insgesamt 32 217 833,89 € für seine
Projekte und sonstige Kosten aus. Die sich aus den vorstehenden Einlassungen
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