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Einfluss der Sammlungsbewegung „Der Flügel“ und der Jugendorganisation „Junge
Alternative“ auf die inhaltliche bzw. ideologische Ausrichtung der Gesamtpartei;
Umsturzphantasien innerhalb der Partei;
Missachtung der Menschenwürde von Muslimen;
ordnungsgemäße Ermessensausübung;
Verhältnismäßigkeit der Beobachtung;
öffentliche Bekanntgabe der Beobachtung;
konkrete Presseerklärung;
überschießende Fehletikettierung als gesichert extremistisch
Leitsätze:
Bei der Alternative für Deutschland (AfD) bestehen tatsächliche Anhaltspunkte für
verfassungsfeindliche Bestrebungen, die eine Beobachtung der Gesamtpartei durch
das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz rechtfertigen.
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------Beschluss des 10. Senats vom 14. September 2023
(VG München, Entscheidung vom 17. April 2023, Az.: M 30 E 22.4913)