- Quelle: beck-online DIE DATENBANK und Tod des Dr. H. auf Grund der neuen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. u.a. RzW 1966, 322) zu bejahen ist, wenn für festgestellt erachtet wird (§176 Abs. 2 BEG), daß der Verfolgte aus rassischen Gründen von einem deutschen Rückführungstransport ausgeschlossen, alsbald von einer rotspanischen Gruppe mitgeführt worden und als Deutscher in den Wirren des Bürgerkrieges verschollen ist. Die Kostenentscheidung beruht auf §225 Abs. 1 BEG. Zitiervorschlag: BGH Urt. v. 29.1.1970 – IX ZR 215/68, BeckRS 1970, 31385577 http://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-BECKRS-B-1970-N-31385577 3 von 3 5/20/2022

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