- Quelle: beck-online DIE DATENBANK
und Tod des Dr. H. auf Grund der neuen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. u.a. RzW
1966, 322) zu bejahen ist, wenn für festgestellt erachtet wird (§176 Abs. 2 BEG), daß der Verfolgte
aus rassischen Gründen von einem deutschen Rückführungstransport ausgeschlossen, alsbald von
einer rotspanischen Gruppe mitgeführt worden und als Deutscher in den Wirren des Bürgerkrieges
verschollen ist.
Die Kostenentscheidung beruht auf §225 Abs. 1 BEG.
Zitiervorschlag:
BGH Urt. v. 29.1.1970 – IX ZR 215/68, BeckRS 1970, 31385577
http://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-BECKRS-B-1970-N-31385577
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5/20/2022