eit. überhaupt
Dies gilt auch für die Strafhaft und die Vollstreckbark
Vollstreckbarkeit dauert
x. B. für die Eintragung im Strafregister. Die
ein Kassationsurteil aufdurch
Urteil
chtene
also, auch wenn das angefo
grundsätzlich so lange
gehoben und die Sache zurückverwiesen worden ist,
fort, bis sachlich entschieden ist.
raufnahmeverfahren,
- Dieser Grundsatz ist übrigens auch für das Wiede
ngen eines nach
Wirku
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Fortbe
des
in dem ebenfalls die Frage
vom Kammerist,
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$ 370 Abs. 2 StPO aufgehobenen Urteils zu beantw
Bayerischen
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vormal
vom
gericht (Goltdammers Archiv 69/128) und
. Beide
worden
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ausges
424)
Nr.
Obersten Landesgericht (DRZ 1929
sich
Wenn
bejaht.
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weiter
der
haben die Zulässigkeit
unterzu
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die Strafh
einmal ausnahmsweise die Notwendigkeit ergibt,
die Möglichkeit einer
brechen, weil die Richtung des Kassationsantrages
offenläßt, ist
milderen Beurteilung der Straftat durch das Untergericht
hierfür ein Beschluß des Kassationsgerichtes erforderlich.
en Gerichtshofes
Zwar sagt das Gesetz über die Errichtung des Oberst
über das Reiften
($ 14), daß auf das Kassationsverfahren die Vorschr
diese Voraber
Da
seien.
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visionsverfahren entsprechend anzuwe
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schriften naturgemäß nichts
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kräftiger Urteile
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anzuwenden, die für die Behandlung aufgehobener
onsKassati
des
Zielen
und
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Zwecke
teile maßgebend sind, und die den
verfahrens entsprechen.
15.
Erörterungs- und Beweis
1. $ 214 Abs.2 SıPO: Umfang derMaupt
verhandlung.
erhebungspflicht
des Gerichts in der
1 und 7 der KRD
2, Der Tatbestand von Abschn. II Art. II Ziff.
freiwillige Meldung
Nr. 38, Abt. II lc des KRG Nr. 10 wird durch
agers und Verionsl
ntrat
zur SS-Bewachungsmannschaft eines Konze
.
erfüllt
chaft
Manns
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solche
wendung als Kraftfahrer einer
und KRD Nr. 38
3. Bei gleichzeitiger Verletzung von KRG Nr. 10
hen.
sprec
auszu
afe
ist eine einheitliche Freiheitsstr
3. Sırafsenat.
Urteil vom
19, Mai 1950 —
3 Zst. 17150 —
agte habe u. a. vom
Die Strafkammer hatte festgestellt, der Angekl
Konzentrationslager
in
ppe
1. Oktober 1935 bis 1937 der SS-Wachtru
205