Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen
OVG: 1 D 87/22
Im Namen des Volkes!
Urteil
In der Verwaltungsrechtssache
des
– Kläger –
Prozessbevollmächtigte:
gegen
die Freie Hansestadt Bremen, vertreten durch den Senator für Inneres,
Contrescarpe 22 - 24, 28203 Bremen,
– Beklagte –
Prozessbevollmächtigte:
hat das Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen - 1. Senat - durch den
Präsidenten
des
Oberverwaltungsgerichts
Prof.
Sperlich,
die
Richterin
am
Oberverwaltungsgericht Dr. Koch und den Richter am Oberverwaltungsgericht Till sowie
die ehrenamtlichen Richterinnen Diekhöner und Mühlbrandt aufgrund der mündlichen
Verhandlung vom 15. November 2022 für Recht erkannt:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.