- Quelle: beck-online DIE DATENBANK BGH, Urteil vom 17.12.1970 – IX ZR 172/68LG Stuttgart; OLG Stuttgart21.03.1968 BeckRS 1970, 31384610 BGH, Urteil vom 17.12.1970 – IX ZR 172/68LG Stuttgart; OLG Stuttgart21.03.1968 Titel: BGH: Urteil vom 17.12.1970 - IX ZR 172/68 Normenketten: § 2 BEG § 15 Abs. 2 BEG § 43 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BEG Art. IV Nr. 1 Abs. 3 BEG-SchlußG Amtlicher Leitsatz: Hat ein souveräner ausländischer Staat auf Veranlassung der nationalsozialistischen deutschen Regierung dem Verfolgten die Freiheit entzogen und ist dieser während der Freiheitsentziehung oder innerhalb von 8 Monaten nach ihrer Beendigung verstorben, dann wird vermutet, daß der Tod auf der von der nationalsozialistischen deutschen Regierung veranlaßten Freiheitsentziehung durch den ausländischen Staat beruht. Die Vermutung wird durch die Feststellung widerlegt, daß der Tod nicht die adäquate und verfolgungseigentümliche Folge dieser Freiheitsentziehung war. Das ist der Fall, wenn es sich bei der Tötung um eine Maßnahme des souveränen ausländischen Staates ohne erkennbaren Zusammenhang mit den besonderen Bedingungen und Gefahren der von der nationalsozialistischen deutschen Regierung veranlaßten Freiheitsentziehung handelt. Rechtskraft: rechtskräftig Verkündet am 17. Dezember 1970 Ehrenberger, Justizangestellter als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle Text1 BUNDESGERICHTSHOF URTEIL Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mündliche Verhandlung vom 26. November 1970 unter Mitwirkung der Bundesrichter Dr. Graf, Dr. Mattern, Zorn, Henkel und Fuchs für Recht erkannt: http://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-BECKRS-B-1970-N-31384610 1 von 5 5/20/2022

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