gespeichert: 29.08.2023, 15:01 Uhr
c. Am 16.05.1944 traf der erste Eisenbahntransport mit jüdischen Menschen aus Ungarn im Lager Birkenau („Auschwitz II“) ein. Die
Abläufe auf der „neuen Rampe“ entsprachen denen auf der mittlerweile als „alten Rampe“ bezeichneten. Die Viehwaggons wurden
geöffnet und die Menschen, die mindestens drei Tage und Nächte zusammengepfercht und weitgehend ohne Wasser und Nahrung
hatten ausharren müssen, herausgetrieben. Zwischen den von ihnen als „Soldaten“ wahrgenommenen SS-Männern sahen sie
Menschen in gestreifter Kleidung, die sie an Pyjamas denken ließ. Einige reagierten auf diesen Anblick erleichtert, weil sie daraus
schlossen, dass es sich tatsächlich um ein Arbeitslager handelte und es nicht zu den Erschießungen kommen würde, von denen sie
gerüchteweise gehört hatten. Im weiteren Verlauf wurden die Ankommenden wie oben unter II. 5. a. dargestellt von SS-Ärzten
selektiert. Die Bedeutung der Selektion, bei der sie durch eine kurze Handbewegung entweder Richtung Gaskammer, von deren
Existenz sie nicht wussten, oder Richtung Lager geschickt wurden, erfassten sie - wie im Hinblick auf die Aufrechterhaltung ihrer
Arglosigkeit von der SS beabsichtigt - nicht. Sorgen bereitete ihnen in erster Linie die Trennung von ihren Angehörigen und die
Frage, wann und wo man sich wiedersehen würde. Je nachdem, ob sie als arbeitsfähig galten oder nicht, wurden sie ins eigentliche
Lager oder direkt zu den Gaskammern gebracht. Weil diese die große Zahl der Deportierten zeitweise kaum fassen konnten,
mussten die dem Tode geweihten Menschen nicht selten unter freiem Himmel warten, bis sie - vermeintlich endlich zum Duschen in die Gaskammer gebracht und dort wie oben unter II. 5. a. dargestellt getötet wurden.
d. Diejenigen, die im Lager aufgenommen wurden, mussten sich dort ebenfalls vollständig entkleiden. Sie wurden desinfiziert,
bekamen die Haare abgeschoren und eine Häftlingsnummer in den Unterarm eintätowiert. Anschließend wurden sie in
Häftlingskleidung gesteckt und in zumeist völlig überbelegte und von Ungeziefer wie Flöhen und Wanzen wimmelnde Baracken
gebracht, wo sie sich teilweise auf einer dünnen Strohunterlage, teilweise auf dem blanken Boden eine Stelle zum Schlafen suchen
mussten. Die Frage, wann sie denn ihre Angehörigen, von denen sie auf der Rampe getrennt worden waren, wiedersehen würden,
beantworteten die dort bereits länger Internierten nicht selten, indem sie die Fragesteller zu einem Fenster zogen, auf den aus den
Schornsteinen der Krematorien aufsteigenden Rauch zeigten und sagten: „Da ist deine Familie!“. Trotz der Umstände der
Ghettoisierung, des Transports, der Selektion und der Zustände im Lager konnten viele Neuankömmlinge dies lange Zeit nicht
glauben.
e. Die „Ungarn-Aktion“ dauerte vom 16.05.1944 bis zum 11.07.1944. Während dieser Zeit versah der Angeklagte an nicht näher
aufklärbaren Tagen mindestens drei „Rampendienste“. Wie viele Menschen während seiner Anwesenheit auf der „neuen Rampe“
eintrafen ließ sich ebenfalls nicht feststellen. Im Übrigen versah er seinen Dienst in der HGV, wo er das Geld der Deportierten
sortierte, zählte, verbuchte und verwahrte, um es später in Berlin abzuliefern. Seine innere Einstellung hatte sich diesbezüglich
nicht geändert. Ihm war weiterhin bewusst, dass die massenhaften Tötungen in den Gaskammern vorsätzlich, rechtswidrig und
unter bewusster Ausnutzung der Arg- und Wehrlosigkeit der Opfer erfolgten, ferner dass den Opfern aus gefühlloser,
unbarmherziger Gesinnung Schmerzen und Qualen zugefügt wurden, die über das für die Tötung erforderliche Maß hinausgingen
und dass er diese Taten sowohl durch seine „Rampendienste“ als auch durch das Verwalten und Abliefern des den Deportierten
abgenommenen Geldes fortlaufend unterstütze. Insgesamt kamen im Verlauf der „Ungarn-Aktion“ 141 Züge mit rund 430.000 aus
Ungarn deportierten Menschen in Auschwitz an. Rund 80% dieser Menschen wurden direkt nach ihrer Ankunft in den Gaskammern
getötet. Weil die zur sofortigen Tötung bestimmten Menschen in Auschwitz nicht registriert wurden, ist ihre genaue Zahl nicht mit
letzter Sicherheit ermittelbar. Zugunsten des Angeklagten geht die Kammer - unter Vornahme eines Abschlags, der den sich aus
den Umständen ergebenden Unsicherheiten angemessen Rechnung trägt - von 300.000 im Rahmen der „Ungarn-Aktion“
heimtückisch und grausam getöteten Menschen aus.
f. Nach dem Ende der „Ungarn-Aktion“ - zu diesem Zeitpunkt waren die Alliierten bereits in Frankreich gelandet und die Rote Armee
weit nach Westen vorgestoßen - erkannte der Angeklagte, dass Auschwitz für ihn kein sicherer Ort mehr war. Er wusste, dass die
russischen Truppen Auschwitz früher oder später erreichen würden und hatte nicht die Absicht, ausgerechnet dort als SSAngehöriger in Kriegsgefangenschaft zu gehen. Entgegen seiner ursprünglichen Hoffnung, den Krieg dort überdauern zu können,
sah er sich gezwungen, sich nunmehr doch zu einer SS-Feldeinheit an die Front versetzen zu lassen, zumal ohnehin vorgesehen
war, alle abkömmlichen und kriegsverwendungsfähigen („k.v.-fähigen“) SS-Männer aus Auschwitz abzuziehen und an die Front zu
schicken, und stellte ein entsprechendes Gesuch. Im Rahmen einer „k.v.-Austauschaktion“ wurde er im Oktober 1944 gemeinsam
mit 500 anderen SS-Männern aus Auschwitz abgezogen. Er wurde in der Folge bei der sog. „Ardennenoffensive“ eingesetzt und
verwundet.
g. Die Überlebenden der „Ungarn-Aktion“, die in verschiedenen Konzentrationslagern zur Zwangsarbeit eingesetzt worden waren
und dort trotz der oben unter II. 4. dargestellten Umstände („Vernichtung durch Arbeit“) und der in den letzten Kriegsmonaten
durchgeführten „Todesmärsche“ in andere, weiter westlich gelegene, Konzentrationslager am Leben geblieben waren, mussten
nach ihrer Befreiung feststellen, dass ihre Familien weitgehend ausgelöscht worden waren. Einige von ihnen kehrten nach Ungarn
zurück in der Hoffnung, dort auf Angehörige zu treffen. Stattdessen mussten sie nicht selten feststellen, dass sie nicht nur ihre
Familien, sondern auch ihre Heimat verloren hatten, weil ihre Wohnungen und Häuser bereits von anderen Menschen in Besitz
genommen worden und sie - die Überlebenden - dort keineswegs willkommen waren. So waren sie gezwungen, sich nach dem
Verlust ihrer Angehörigen und ihrer Heimat irgendwie durchzuschlagen. Viele von ihnen wanderten aus, u.a. in die U.S.A, nach
Kanada, Großbritannien und Israel. Ihr weiteres Leben war durch die „Ungarn-Aktion“ und ihre Folgen nachhaltig geprägt.
Alpträume, Angst, Misstrauen, Schuldgefühle, Trauer und Scham gehörten fortan - und gehören bis heute - zu ihrem Alltag.
7. Der Angeklagte kehrte nach seiner Entlassung aus britischer Kriegsgefangenschaft 1948 nach N./ W. zurück und arbeitete dort
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