gespeichert: 29.08.2023, 15:01 Uhr aber zur Verhinderung des Untergangs des deutschen Volkes unbedingt notwendig“. Der Angeklagte hatte bis zu diesem Zeitpunkt den Namen Auschwitz noch nie gehört und auch keine Vorstellung, was dort vor sich ging, nämlich dass um die Jahreswende 1942/ 43 auch das Konzentrationslager Birkenau („Auschwitz II“) im Rahmen der „Aktion Reinhard“ endgültig zum Vernichtungslager umfunktioniert wurde. Nachdem dort zunächst in zwei ehemaligen Bauernhäusern provisorische Gaskammern eingerichtet worden waren, wurde im Jahre 1942 mit dem Bau von vier großen Gaskammern begonnen, denen Krematorien zur Verbrennung der Leichen angeschlossen waren. Diese wurden im Laufe des Jahres 1943 in Betrieb genommen. Wenn alle Gaskammern und Krematorien im Betrieb waren, konnten pro Tag bis zu 5.000 Menschen getötet und verbrannt werden. Die zur Vernichtung bestimmten Juden wurden per Eisenbahn in Viehwaggons nach Auschwitz transportiert. Die Transporte waren für die Deportierten außerordentlich strapaziös. In einem Viehwaggon wurden 80 oder mehr Personen eingepfercht, so dass sie gezwungen waren, die teilweise mehrere Tage und Nächte dauernde Fahrt im Stehen zu verbringen. In den Viehwaggons gab es weder Toiletten noch ausreichend Trinkwasser, zudem waren sie weder gegen winterliche Kälte noch gegen sommerliche Hitze ausreichend isoliert. Alte und kranke Menschen starben vielfach bereits auf den Transporten, ihre Leichname verblieben bis zur Ankunft in Auschwitz in den Waggons. Um die Züge entladen zu können, wurde parallel der Eisenbahnlinie Kattowitz-Auschwitz-Krakau ein Nebengleis angelegt, das am Ende mit einer Holzrampe ausgestattet war. Auf dieser Rampe endeten die Transporte. Nachdem die Türen der Viehwaggons von SS-Männern aufgerissen worden waren, wurden die völlig entkräfteten und demoralisierten Deportierten mit lauten Rufen („Raus! Raus! Schnell! Schnell!“) aus den Viehwaggons getrieben. Auf der Rampe standen bewaffnete SSAngehörige, zeitweise mit sich wild gebärdenden und laut bellenden Diensthunden. Wenn ein Transport zur Nachtzeit in Auschwitz ankam, wurden die Ankommenden von grellen Scheinwerfern geblendet. Dieses gesamte Szenario diente dazu, jeden Gedanken an Widerstand oder Flucht - für den Fall, dass einzelne Deportierte wider Erwarten doch nicht arglos waren - bereits im Keim zu ersticken und auf diese Weise eine zügige und reibungslose Entladung des Zuges zu gewährleisten. Um ein Entweichen einzelner Menschen vollends unmöglich zu machen, bildeten bewaffnete SS-Männer um die Rampe herum eine sog. „Postenkette“. Die Deportierten wurden angewiesen, ihr Gepäck auf der Rampe stehen zu lassen. Das Gepäck, so wurde ihnen wahrheitswidrig gesagt, werde ihnen nachgebracht. Diese Lüge diente der Aufrechterhaltung der Arglosigkeit der Deportierten, die trotz der Umstände des Transports und der Situation auf der Rampe weiterhin glauben sollten, sie würden irgendwo zur Arbeit eingesetzt und dort ihre Habe wieder ausgehändigt bekommen. Um den Deportierten keine Zeit zum Nachdenken und Reagieren zu geben, wurden sie sodann in großer Eile nach Geschlechtern getrennt, mussten in Reihen antreten und wurden auf einen SS-Lagerarzt wie beispielsweise dem im Lager bekannten und gefürchteten Dr. Mengele - zugetrieben, der die sog. „Selektion“ vornahm und nach dem äußeren Eindruck und kurzer Befragung (insbesondere zu Alter und Beruf) darüber entschied, wer als „arbeitsfähig“ und wer als „nicht arbeitsfähig“ galt. Die Arbeitsfähigen wurden in das Lager eingewiesen und später zur Zwangsarbeit eingesetzt, teilweise in Auschwitz, teilweise aber auch in anderen Konzentrationslagern. Alle übrigen Menschen - durchschnittlich etwa 80 bis 90 Prozent eines Transports - wurden direkt zu den Gaskammern geführt, wobei ihnen wahrheitswidrig gesagt wurde, es gehe zum Duschen. Unmittelbar vor den Gaskammern befand sich ein Raum, der wie ein Umkleideraum gestaltet war. Die Deportierten wurden angewiesen, sich vollständig zu entkleiden. Außerdem wurde ihnen - wiederum in der Absicht, ihre Arglosigkeit so lange wie möglich aufrechtzuerhalten - gesagt, sie sollten sich die Stelle, an der sie ihre Kleidung abgelegt hatten, genau merken, damit sie ihre Sachen nach dem Duschen wiederfänden. Anschließend wurden sie in die Gaskammer getrieben. Wenn alle Menschen darin waren, wurde die Tür von außen verriegelt und durch eine Öffnung in der Decke das Schädlingsvernichtungsmittel „Zyklon B“ (Cyanwasserstoff, „Blausäure“) in die Gaskammer geworfen. In der Gaskammer breitete sich, ausgehend von der Einwurfstelle, ein hochgiftiges Gas aus, das von den Menschen über die Haut und vor allem über die Atemwege aufgenommen wurde und zu einer Blockade der Sauerstoffaufnahme der Körperzellen führte. Dieses „zelltoxische Ersticken“ verursachte bei den Opfern zunächst Kopfschmerzen, Übelkeit, Stich- und Druckgefühle im Bereich des Brustkorbs, kratzende Reizungen der Schleimhäute, Schwindel, Ohrensausen und Angst, im weiteren Verlauf dann starke Krampanfälle und Atemnot, schließlich Bewusstlosigkeit und den Tod. Weil das Giftgas leichter war als Luft und sich erst nach einer gewissen Zeit in der Gaskammer verteilte, traten die Symptome zuerst bei größeren Personen nahe der Einwurfstelle auf, während kleinere und weiter von der Einwurfstelle entfernt stehende Personen zunächst keine oder nur leichte Symptome aufwiesen, jedoch den Todeskampf ihrer Schicksalsgenossen mit ansehen bzw. ihre Schreie anhören mussten und erkannten, dass diese Qualen auch ihnen bevorstanden. Auf diese Weise breitete sich rasch eine allgemeine Todesangst aus, die Menschen gerieten in Panik, schrien und versuchten vergeblich, sich vor dem Gas zu schützen. Vor allem Mütter und Kinder klammerten sich im Todeskampf so fest aneinander, dass ihre Leichname später teilweise mit Gewalt voneinander getrennt werden mussten. Erst nach 20 bis 30 Minuten verstummten die letzten Schreie, starben die letzten Menschen. Anschließend wurde die Gaskammer geöffnet und belüftet, sog. „Funktionshäftlinge“ mussten die Leichname aus der Gaskammer ziehen und zu den Verbrennungsöfen der Krematorien schaffen. Bevor die Leichname verbrannt wurden, wurden ihnen etwaige Goldzähne herausgebrochen, um sie für die SS zu verwenden. Weil die Kapazität der Krematorien zeitweilig nicht ausreichte, um alle anfallenden Leichen zu verbrennen, wurden zusätzlich Verbrennungsgruben installiert. Über diesen wurden die Leichen auf Rosten, die aus Eisenbahnschwellen zusammengefügt waren, verbrannt. Das Gepäck der Deportierten wurde teilweise bereits während der Selektion, jedenfalls vor Eintreffen des nächsten Transportzuges, von anderen Funktionshäftlingen, dem sog. „Kanada-Kommando“, auf Lastwagen verladen und in das sog. „Effektenlager“ (im Lagerjargon „Kanada-Lager“ genannt) verbracht. Im „Kanada-Lager“ wurde es von Funktionshäftlingen geöffnet, nach Wertsachen (Geld, Schmuck etc.) durchsucht und der Inhalt sortiert und zum Weitertransport nach Deutschland (z.B. ins SS-Bekleidungswerk Oranienburg) in großen Baracken gelagert. Geld und Wertgegenstände wurden in die „Häftlingseigentumsverwaltung“ (HEV) gebracht. Der Angeklagte erfuhr bereits am Tag seiner Ankunft in Auschwitz in groben Zügen von diesen Vorgängen. Andere SS-Angehörige erklärten ihm sinngemäß: „Hier sind Juden und andere interniert, die müssen arbeiten und wer nicht arbeiten kann wird entsorgt, d.h. vergast und anschließend verbrannt.“ Der - im nationalsozialistischen Sinne „weltanschaulich gefestigte“ - Angeklagte fand © 2023 Wolters Kluwer Deutschland GmbH 3 / 15

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