ge FE ar. Feewent an Pr an ER Ve u rn ua etter: er EEE TEST u 3 aA » ER ww ren SS-Organisation die Ziele des Faschismus mit großer Aktivität durchsetzte.. E Es liegt deshalb unter Zugrundelegung des zur Tatzeit geltenden dent # schen Strafrechts ein besonders schwerer Fall im Sinne des E 49b Abs. 2 } Ei ” “u Kari en ‚ -r . ren . ah a in er r ö ... .* me Iuen . oe 4 5 = ar we sie TEE ET 7 mn. 5a et ve“ Der Angeklagte ist auch der gefährlichen Körperverletzung schuldig. _ Die von ihm in den Konzentrationslagern Lichtenburg und Buchenwald an Häftlingen begangenen zahlreichen Mißhandlungen, insbesondere dieAuspeitschungen auf dem sogenannten Prügelbock und das „Baum- . hängen“, sind teils gemeinschaftlich, teils unter Verwendung von Hicb- . waffen begangen worden und stellten außerdem in zahlreichen Fällen eine. das Leben der betreffenden Häftlinge bedrobende Behandlung dar. Die Brutalität und Grausamkeit, mit welcher der Angeklagte dabei vorging, zeigen sich nicht nur darin, daß er die in körperlich schlechtem und ge- _ sundheitlich angegriffenem Zustand befindlichen Häftlinge auf dem Prügelbock mit einem Knüppel in die Nierengegend schlug und die Qualen mußten, dadurch erhöhte, daß er sie hin-- mehrere der von ihm mißhandelten Häftlinge selbst das Leben nahmen, um weiteren unmenschlichen Quälereien zu entgehen. Der Angeklagte war Ei insoweit aus $$ 223, 223 a StGB zu bestrafen.. | Der Angeklagte ist auch des schwersten Verbrechens, des Mordes in einer. nicht genau feststellbaren Anzahl von Fällen schuldig. Die Todesopfer eind in erster Linie Sowjetsoldaten gewesen, die in deutsche Kriegsgefan- . genschaft geraten waren. Sie standen unter dem Schutz der Kriegsgesetze und Kriegsbräuche, die — auch ohne Festlegung in geschriebenem Völker- recht, wie der Haager Konvention — das Leben kriegsgefangener Gegner: als unantastbar erklären. Der Angeklagte hat zum größten Teil mittels der im KZ Buchenwald zu diesem Zweck eingerichteten, als Arztzimmer ge- # tarnten sogenannten Genickschußanlage, eigenhändig mindestens 100 bis: 150 sowjetische Kriegsgefangene getötet. Im übrigen hat er im bewußten und gewollten nach vorgefaßtem Plan vollzogenen Zusammenwirken mit anderen Angehörigen des Kommandos 99 an der Ermordung von etwa. 1000 weiteren Kriegsgefangenen als Täter mitgewirkt, Dieser als Ver- - ii Yan vu, N A ki 1”, brechen gegen die Menschlichkeit und als Kriegsverbrechen zu kennzeic-. nende Massenmord erfolgte wegen der konsequenten politischen Einstel- a K lung und Haltung dieser Kriegsgefangenen gegen den Faschismus. Beim Augeklagten liegen deshalb niedrige a im Sinne des $ zil iR 134 . RE in, Enz ‚ BE : 13 £ re inn® Aue Da Tan ern. 2rn une | und herschaukelte; sie sind insbesondere auch daraus erkennbar, daß sich. tr a m y— um EEE ee[mn ine nr StGB vor. derjenigen, die „Baumhängen“ Damit, 2 m $ Zugführer in der 20. SS-Division läßt erkennen, daß der Angeklagte inner halb der verbrecherischen, zum systematischen Massenmord bestimmten ” Vera RE - er ee rn < ng En ee re eu Em ET ai s ’ eis RT ne Lichtenburg und als Angehöriger des Kommandanturstabes des’KZ Bu: | chenwald, des unmittelbar ausführenden Organs der SS-Leitung dieses KZ, als Angehöriger des berüchtigten Kommandos 99 und als stellvertretender : ä \ | #

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