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SS-Organisation die Ziele des Faschismus mit großer Aktivität durchsetzte.. E
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schen Strafrechts ein besonders schwerer Fall im Sinne des E 49b Abs. 2 }
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Der Angeklagte ist auch der gefährlichen Körperverletzung schuldig. _
Die von ihm in den Konzentrationslagern Lichtenburg und Buchenwald an
Häftlingen begangenen zahlreichen Mißhandlungen, insbesondere dieAuspeitschungen auf dem sogenannten Prügelbock und das „Baum- .
hängen“, sind teils gemeinschaftlich, teils unter Verwendung von Hicb- .
waffen begangen worden und stellten außerdem in zahlreichen Fällen eine.
das Leben der betreffenden Häftlinge bedrobende Behandlung dar. Die
Brutalität und Grausamkeit, mit welcher der Angeklagte dabei vorging,
zeigen sich nicht nur darin, daß er die in körperlich schlechtem und ge- _
sundheitlich angegriffenem Zustand befindlichen Häftlinge auf dem Prügelbock mit einem Knüppel in die Nierengegend schlug und die Qualen
mußten, dadurch erhöhte, daß er sie hin--
mehrere der von ihm mißhandelten Häftlinge selbst das Leben nahmen,
um weiteren unmenschlichen Quälereien zu entgehen. Der Angeklagte war Ei
insoweit aus $$ 223, 223 a StGB zu bestrafen..
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Der Angeklagte ist auch des schwersten Verbrechens, des Mordes in einer.
nicht genau feststellbaren Anzahl von Fällen schuldig. Die Todesopfer
eind in erster Linie Sowjetsoldaten gewesen, die in deutsche Kriegsgefan- .
genschaft geraten waren. Sie standen unter dem Schutz der Kriegsgesetze
und Kriegsbräuche, die — auch ohne Festlegung in geschriebenem Völker-
recht, wie der Haager Konvention — das Leben kriegsgefangener Gegner:
als unantastbar erklären. Der Angeklagte hat zum größten Teil mittels der
im KZ Buchenwald zu diesem Zweck eingerichteten, als Arztzimmer ge-
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tarnten sogenannten Genickschußanlage, eigenhändig mindestens 100 bis:
150 sowjetische Kriegsgefangene getötet. Im übrigen hat er im bewußten
und gewollten nach vorgefaßtem Plan vollzogenen Zusammenwirken mit
anderen Angehörigen des Kommandos 99 an der Ermordung von etwa.
1000 weiteren Kriegsgefangenen als Täter mitgewirkt, Dieser als Ver- -
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brechen gegen die Menschlichkeit und als Kriegsverbrechen zu kennzeic-.
nende Massenmord erfolgte wegen der konsequenten politischen Einstel- a K
lung und Haltung dieser Kriegsgefangenen gegen den Faschismus. Beim
Augeklagten liegen deshalb niedrige a
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derjenigen, die „Baumhängen“
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Zugführer in der 20. SS-Division läßt erkennen, daß der Angeklagte inner
halb der verbrecherischen, zum systematischen Massenmord bestimmten
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Lichtenburg und als Angehöriger des Kommandanturstabes des’KZ Bu: |
chenwald, des unmittelbar ausführenden Organs der SS-Leitung dieses KZ, als Angehöriger des berüchtigten Kommandos 99 und als stellvertretender : ä \ |
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