JE I 7 EIRUNEE II3: : und später entsprechend N ergänzten sogenannten Nürnberger Gesetze ent- _ scheidende Bedeutung. Sie waren Ausgangspunkt und scheinlegale Grund- lage für das verbrecherische Treiben der SS-Führer vom Schlage eines Eichmann. Durch diese Gesetze und ihre Ausführung mit Hilfe der SS wurden Millionen und aber Millionen jüdischer Männer und Frauen, Kinder und Greise in die Konzentrationslager getrieben und dort vor allem in den „Todesfabriken“ von Auschwitz und Maidanek vernichtet. Der faschistische deutsche Imperialismus bezog diese Stätten des Grauens und der Vernichtung in sein Streben nach höchstem Profit ein. Bei minimaler. Nahrung, menschenunwürdiger Unterbringung und fast fehlender medizinischer Versorgung wurden die Opfer der faschistischen° Barbarei zu Zwangsarbeit von 10, 12 und 16 Stunden angetrieben. Die Arbeit wurde in den Konzentrationslagern systematisch zur schwersten Quälerei entwickelt und gipfelte in dem faschistischen Grundsatz der „Vernichtung durch Arbeit“, Vor allem nach den Überfällen auf viele europäische Staaten wurden die Konzentrationslager riesige internationale Umschlagplätze zur Beschaffung von Arbeitssklaven für die deutschen Monopole. Die Häftlinge wurden durch die SS an die größten Konzerne „vermietet“. Allein im September 1944 bezog der Krupp-Konzern auf diese Weise 12326 billige Arbeitssklaven vom Konzentrationslager Buchenwald. Die IG Farben betrieb in Monowitz bei Auschwitz eine Fabrik, in der ständig 7000 KZ-Häftlinge arbeiten mußten. Zur Einrichtung des dafür erforderlichen Konzentrationslagers stellte die IG Farben 2 Millionen Mark zur Verfügung und sie bestimmte weitgehend die barbarische Lagerordnung. | " | Häftlinge aus Buchenwald waren in zahlreichen großen Rüstungsbetrie- ben und Konzernen eingesetzt, wie Bayerische Motorenwerke Eisenach, Junkers Flugzeugwerke, Solvay-Werke Bernburg, Bochumer Verein für Gußstahlfabrikation Bochum, Rheinmetall Borsig-AG Düsseldorf, Gelsenberg Benzin-AG Gelsenkirchen, Ford-Werke Köln und viele andere. Um die Häftlinge bis zum äußersten für die Rüstungsindustrie und die Profite der Monopole auszunutzen, erließ die SS entsprechende Befehle. So hieß es in einem Befehl des Chefs des SS-Wirtschafts- und Verwaltungs- hauptamtes, SS-Obergruppenführers Pohl: “ „Die Arbeitszeit ist an keine Grenzen gebunden. Ihre Dauer hängt von der betrieblichen Struktur des Lagers und von der Art der auszuführenden Arbeiten ab und wird vom Lagerkommandanten allein festgesetzt.“ Die menschenunwürdige Behandlung und die greuzenlose Ausbeutung der Häftlinge führte dazu, daß — wie aus einem Rundschreiben der 117 .

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