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Von einer Verkennung der Sach- und Rechtslage zeugen auch alle Versuche der SRP, den Beweiswert von Reden, Briefen und
sonstigen Schriftstücken durch den Hinweis herabzusetzen, daß ihre Urheber seinerzeit noch gar nicht Parteimitglieder gewesen (z.B.
Hinsch zur Zeit seiner Wahlrede auf einer SRP-Versammlung in Bremen) oder später abgeschüttelt worden seien (z.B. der wegen
eines Flaggenskandals ausgeschlossene Ortsverbandsleiter Schmidt), und daß man im Parteivorstand den Inhalt der Beweisstücke
nicht gekannt habe (z.B. Dr. Dorls habe die FR-Briefe - vgl. oben S. 9 - nie gelesen), also dafür nicht verantwortlich sei. Art. 21 GG
macht nicht nur die Ziele der Partei, sondern auch das Verhalten der "Anhänger" zum Tatbestandsmerkmal; er rechnet der Partei das
Verhalten ihrer Anhänger zu, wohl erkennend, daß die Absichten der Partei sich im Verhalten ihrer Anhänger spiegeln und daß sie
durch ihr Wirken dieses Verhalten der Anhänger bestimmt, also die Verantwortung dafür trägt. Zu den Anhängern gehören mindestens
alle, die sich für die SRP einsetzen, auch wenn sie nicht Mitglieder sind. Was für die Anhänger schlechthin gilt, trifft naturgemäß erst
recht auf ein bedeutendes Parteimitglied wie den Bundestagsabgeordneten Richter-Rößler zu; dies um so mehr, als die FR-Briefe bei
der Durchsuchung an vielen Stellen gefunden worden sind, die Partei sich auch niemals von den FR-Briefen oder Richter-Rößler selbst
distanziert hat, obwohl das Strafverfahren, in dem er als Betrüger entlarvt wurde, dazu Gelegenheit gegeben hätte.
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Bei der Fülle des beschlagnahmten Beweismaterials genügte es, in der mündlichen Verhandlung aus einer großen Zahl sinnähnlicher
Urkunden typische Beispiele herauszugreifen.
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Diese gewinnen überdies dadurch an Gewicht, daß sie einem von der SRP bereits "vorbereiteten" Material entstammen. Spätestens
seit dem Beschluß der Bundesregierung vom 4. Mai 1951 rechnete die SRP mit einem Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht,
also auch mit einer Durchsuchung der Geschäftsräume und einer Beschlagnahme der Parteiakten. Gab es bei ihr belastendes
Material, so mußte sie in dieser Lage darauf bedacht sein, es zu beseitigen. Diese Schlußfolgerung wird bestätigt durch ein Schreiben
des 1. Vorsitzenden des Landesverbandes Hessen, Weber, an den Geschäftsführer des Landesverbandes, Schwing, vom 18.
November 1951 (Urk. 103). Im Zusammenhang mit der Erörterung der Aussichten des bevorstehenden Verfahrens vor dem
Bundesverfassungsgericht heißt es hier: "Die Akten auf alle Fälle vorbereiten, so daß niemandem Schwierigkeiten entstehen können."
Eine weitere Bestätigung ergibt sich daraus, daß die SRP im Laufe der mündlichen Verhandlung die Parteiratsprotokolle vorgelegt hat,
obwohl sie bei dem Geschäftsführer der Parteileitung, Heller, der sie im normalen Geschäftsgang hätte in Verwahrung haben müssen,
bei der Durchsuchung nicht gefunden worden sind. Ferner wurden zahlreiche Durchschläge von Schreiben an frühere Parteifunktionäre
beschlagnahmt, deren Originale bei der Durchsuchung der Räume dieser Funktionäre nicht aufgefunden wurden.
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Bei der überall gleichen Situation zwingen diese Beispiele zu dem Schluß, daß auch bei anderen Parteistellen eine solche
"Vorbereitung" der Akten stattgefunden hatte, daß belastendes Material also vor der Durchsuchung beiseite geschafft worden war.
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Bei der Würdigung der Beweisaufnahme im einzelnen können die Erfahrungen der Jahre 1933 bis 1945 nicht unberücksichtigt bleiben.
Soweit die Beweisaufnahme in Organisation und Verhalten der SRP Ähnlichkeiten mit der NSDAP ergibt, erschließt sich mit Hilfe
dieser Erfahrung auch die Bedeutung sonst vielleicht schwer durchschaubarer Vorgänge.
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Schon eine oberflächliche Betrachtung der Führerschicht, des organisatorischen Aufbaus, des Programms und des Auftretens der SRP
in der Öffentlichkeit legt die Vermutung nahe, daß es sich bei ihr um den Versuch einer Neubelebung rechtsradikaler Ideen handelt, wie
sie sich zuletzt im Nationalsozialismus manifestiert haben. Die Beweisaufnahme hat diesen Eindruck bestätigt.
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II. a) Die Führungsschicht der SRP setzt sich vornehmlich aus ehemaligen "alten Kämpfern" und aktiven Nationalsozialisten
zusammen.
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Die Vernehmung der Mitglieder des Parteivorstandes Dr. Dorls, Remer, Dr. Krüger, Graf Westarp und Heller als Zeugen und die
Verlesung und Erörterung von Auskünften des Document Center, von schriftlichen Lebensläufen und sonstigen schriftlichen Angaben
aus Funktionärkreisen der SRP ergab im wesentlichen folgendes Bild:
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1. Leitung der Gesamtpartei.
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Parteivorstand:
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Dr. Dorls, 1. Vorsitzender: PG seit 1929, 1939 Kreisleiter und vorübergehend Lehrer an der Schulungsburg der DAF Erwitte;
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Remer, 2. Vorsitzender: hat als Berufssoldat der NSDAP oder einer ihrer Gliederungen nicht angehört;
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Dr. Krüger, PG seit 1928, SA 1926, Standartenführer 1942, NS-Studentenführer, Reichsamtsleiter, Gauschulungsleiter;
83
Graf Westarp, HJ 1930, SS 1933 bis 1935;
84
Heller, Mitglied der HJ, war als Berufsoffizier nicht Mitglied der NSDAP.
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Fachreferenten in der Parteileitung:
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Haas, Hauptorganisationsleiter der SRP bis Frühjahr 1952, wegen Krankheit aus diesem Amt ausgeschieden: PG seit 1930;
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Dr. Quandt, Nachfolger von Haas: PG seit 1931;
88
Manns, Hauptschriftleiter des Informationsdienstes: PG seit 1926 (erster Eintritt 1923), SA 1926 (erster Eintritt 1922),
Gauhauptstellenleiter;
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Frau von Wangenheim, Referentin für Frauen und Sozialarbeit: NS-Frauenschaft seit 1932;
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Dr. Schrieber, Vorsitzender des Parteiehrenrats: PG seit 1930.
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Parteirat (insgesamt 21 Mitglieder, darunter die Vorsitzenden der Landesverbände):