296
k) Dem allen entspricht auch die systematische Mißachtung der Staatsgewalt und der staatlichen Symbole der Bundesrepublik.
297
In demagogischer Weise wird für die Farben schwarz-weiß-rot im Gegensatz zu den Bundesfarben Stimmung gemacht. Das Gold in
den Bundesfarben wird abfällig als "gelb" oder wie seinerzeit von den Nationalsozialisten als "Senf" bezeichnet (Urk. 182). In dem
SRP-Lied der Ortsgruppe Walle wird das Gold in der Bundesfahne mit den Worten diffamiert:
298
"Doch nicht das Gold von fetten Bankhyänen
299
Sei fürder, Deutscher, Deiner Arbeit Lohn."
300
Die Folge dieser Hetze gegen die Bundesfarben sind zahlreiche Flaggenfrevel, die von Anhängern und sogar von Funktionären der
SRP, wie den Ortsverbandsleitern Mehrmann in Peine und Schmidt in Börssum, verübt worden sind. Die Parteileitung ist zwar nach
außen hin von diesen Flaggenskandalen abgerückt, sobald in den Strafermittlungsverfahren die Verbindung der Täter zur SRP
erwiesen war, und die Täter sind aus der Partei ausgeschlossen worden. In den Berichten an die Parteileitung aber wurden die Täter
gedcckt. Trotz des Ausschlusses stellte ihnen die Partei für das nachfolgende Strafverfahren Verteidiger, die auch auf Weisung der
Partei gegen die erstinstanzliche Verurteilung Rechtsmittel einlegten. Schmidt aus Börssum erhielt in Parteikreisen sogar den Ehrentitel
"Fahnenjunker" (Urk. 186 d).
301
Auch sonst geraten Funktionäre der Antragsgegnerin häufig in Konflikt mit den Strafgesetzen. Gerade gegen führende Männer der
Partei läuft eine Reihe von Strafverfahren, die mit ihrer politischen Tätigkeit in Zusammenhang stehen. Mit Selbstverständlichkeit
rechnen die Funktionäre damit, daß in absehbarer Zeit noch weitere Parteimitglieder verurteilt werden, und richten deshalb eine zentral
geleitete "Kameradschaftshilfe" für die Familien solcher Mitglieder ein. Der Landesleiter Finke spricht sogar von einer gewaltigen
Häufung solcher Prozesse und regt an, eine größere Zahl versierter Juristen auszuwählen, auf die bei diesen Prozessen
zurückgegriffen werden könne (Urk. 209). Kommt es zu Verurteilungen von SRP-Führern, so werden sie als Helden gefeiert (Urk. 162,
211, 212). Dem Sohn des nationalsozialistischen Ministerpräsidenten von Braunschweig, Klagges, wird nach seiner Verurteilung vom
Landesvorsitzenden Finke im Namen des Landesverbandes "Dank und Anerkennung für seine aufrechte Haltung" ausgesprochen. Er
sei nicht der erste und werde auch nicht der letzte sein, der für die Idee der SRP ins Gefängnis gehe. "Aber sein Einsatz und sein
Bekennermut soll uns Verpflichtung bedeuten." (Urk. 214).
302
Eine weitere Konsequenz aus der Gesamteinstellung der SRP ist, daß Anordnungen der Behörden systematisch mißachtet werden.
Verbotene Versammlungen werden unter Irreführung der Polizei in Ausweichlokalen durchgeführt. Auf Veranlassung des
Kreisverbandes Heidelberg tarnt sich eine solche Versammlung als Tagung einer "Kriegseinheit" (Urk. 216). Mellin will in Württemberg
trotz des Verbotes Versammlungen veranstalten und erkundigt sich deshalb beim Landesleiter Förster in Heidelberg, wie dieser bei
solchen Versammlungen vermeide, die Polizei auf sich zu hetzen und das Verfahren beim Bundesverfassungsgericht ungünstig zu
beeinflussen (Urk. 217). Es wird berichtet, daß trotz Verbotes am 3. November 1951 in Eggenstein (Urk. 2t8) eine erfolgreiche
Versammlung abgehalten worden sei, obwohl schon nach etwa 45 Minuten ein starkes Polizeiaufgebot die Versammlung auflöste; am
5. November 1951 sei eine Versammlung sogar offiziell im Schankraum einer Wirtschaft durchgeführt worden, am 6. November 1951
eine Versammlung in Ettlingen, die von der Polizei auch nach 45 Minuten aufgelöst worden sei. Der Versuch, in einem rasch
aufgesuchten Ausweichlokal weiterzusprechen, sei gescheitert, weil die Polizei nicht habe abgeschüttelt werden können.
303
Mehrere Urkunden beweisen, daß die SRP entschlossen ist, auch einem Verbot zu trotzen, und bereits Maßnahmen für diesen Fall
vorbereitet. In einem Rundschreiben 6/51 (Urk. 215) des Landesleiters Förster heißt es:
304
"Wir lassen uns von keinem Terror schrecken, ob er nun vom Staat oder vom roten Mob gegen uns ausgeübt wird ... In die
Katakomben!"
305
Der Organisationsleiter Springer des Landesverbandes Niedersachsen äußert sich am 23. November 1951 (Urk. 220):
306
"Meine Meinung über ein Verbot der SRP geht dahin, daß es letztendlich ganz gleichgültig ist, ob man uns verbietet oder nicht
verbietet; durchsetzen werden wir uns so oder so. Es geht auch nicht um die Frage, ob man uns verbieten kann oder nicht - gesetzliche
Handhabe zu einem Verbot der SRP gibt es nicht - sondern nur darum, ob man uns verbieten will oder nicht. Ich bin der Meinung, daß
die USA unter allen Umständen ein Verbot herbeizwingen will, weil sie in uns den einzigen wesentlichen widersprechenden Faktor in
der Remilitarisierungsfrage sieht."
307
Bei Mellin wurde der handgeschriebene Entwurf eines regelrechten Tarnungsplanes (Urk. 221) für den Fall eines Parteiverbotes
aufgefunden. Nach diesem Plan sollen sofort sämtliche Kreisverbände aufgelöst und die zuverlässigen Mitglieder in Stützpunkten nach
Art einer Geheimorganisation zusammengefaßt werden. Das einzelne Mitglied darf nur den Stützpunktleiter kennen, der
Stützpunktleiter nur den Kreisleiter, und lediglich dem Kreisleiter darf der Name des Landesleiters bekannt sein. Der Landesleiter hat
absolute Befehlsgewalt. Alle Mitglieder müssen sich ehrenwörtlich zu absolutem Gehorsam verpflichten (Urk. 221).
308
l) Auch der Gesinnungsterror gegen politische Gegner kündigt sich an:
309
"Das Jahr 1951 hat uns Erfolge gebracht, die den Nutznießern des Zusammenbruches und Handlangern der Alliierten einen panischen
Schrecken einjagen und sie erkennen lassen, daß das Jahr 1945 nicht ewig währen kann und die Stunde der Abrechnung früher
schlagen kann, als sie es für möglich halten" (FRBrief 3536/51 S. 1).
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"Man kann eine gut organisierte und disziplinierte Macht wie die SRP nicht verbieten, sie wird ihre Macht auch nach einem Verbot
weiter entfalten, ja dann vielleicht in einem für Bonn noch gefährlicherem Maße. Sollte es zu einem Verbot kommen, dann armes
Bonn!" (RemerInterview, Zeuge Wiechmann).