11 Den Anstoß zur Gründung der SRP gab der bei der Bundestagswahl im August 1949 auf der Liste der Deutschen Rechtspartei gewählte Abgeordnete Dr. Fritz Dorls. Führend beteiligt waren bei der Gründung weiter u.a. der ehemalige Generalmajor Otto Ernst Remer, Dr. Gerhard Krüger, August Finke und Dr. Bernhard Gericlie. Sie spielen auch in der weiteren Entwicklung der Partei als "Parteigründer" eine besondere Rolle. 12 Die Lizenzierung der Partei wurde für den Landesverband Niedersachsen bei der regionalen Militärregierung beantragt. Der Antrag wurde nicht erledigt, weil inzwischen die Lizenzierungsbestimmungen für politische Parteien weggefallen waren. 13 Die SRP legte ihrer Organisation ursprünglich einen Satzungsentwurf zugrunde, der auf der Satzung der Deutschen Rechtspartei beruhte und auf der Gründungsversammlung vom 2. Oktober 1949 als vorläufige Satzung angenommen wurde. Vom 1. August 1950 ab wurde nach einer Satzung verfahren, die der Parteivorstand gemäß einem Auftrag der Parteigründer ausgearbeitet und in der Vorstandssitzung vom 29. Juli 1950 beschlossen hatte. Auf dem Parteitag in Westercelle am 7. Juli 1951 erhielt sie ihre endgültige Fassung. Die wichtigsten Parteiorgane sind danach der Parteivorsitzende, der Parteivorstand (5 Mitglieder), der Parteirat (21 Mitglieder) und die Parteiversammlung. Die Partei gliedert sich in Landes, Kreis und Ortsverbände, die von Vorsitzenden geleitet werden. Mit dem Aufbau von Nebenorganisationen (Reichsfront, SRP-Frauenbund und Reichsjugend) wurde begonnen. Für die Gesamtpartei war die Rechtsform des eingetragenen Vereins vorgesehen; die Eintragung ist jedoch bisher unterblieben. Nur der Landesverband Hessen ist als Verein des bürgerlichen Rechts eingetragen. 14 Die SRP gewann zu Anfang ihre Mitglieder zum großen Teil aus der Deutschen Rechtspartei. In einzelnen Fällen traten Orts- und Kreisverbände dieser Partei geschlossen zur SRP über. Die SRP beteiligte sich von 1950 bis 1952 an Wahlen zu verschiedenen Landtagen sowie bei Nachwahlen zum Bundestag. Sie hat hauptsächlich in Niedersachsen, Bremen und Schleswig-Holstein eine beträchtliche Anzahl von Stimmen gewonnen (z. B. bei den Wahlen zum niedersächsischen Landtag im Mai 1951 rund 11 Prozent der Gesamtstimmenzahl) und im niedersächsischen Landtag 16 von insgesamt 158, in der bremischen Bürgerschaft 8 von insgesamt 100 Abgeordnetensitzen errungen. Im Bundestag war die Partei durch die Abgeordneten Dr. Dorls und "Dr. Franz Richter" (richtig: Fritz Rößler) vertreten. Dieser hat im Zusammenhang mit einem Strafverfahren sein Mandat niedergelegt. 15 Über eine Tagespresse verfügt die SRP nicht. In der ersten Zeit wurde die Verbindung zu den Mitgliedern nur durch Rundschreiben aufrechterhalten. Vom März 1950 ab erschien wöchentlich die "Deutsche Reichszeitung für sozialistische Politik und Reichseinheit". Sie mußte im September 1950 wegen finanzieller Schwierigkeiten ihr Erscheinen einstellen. Von Januar 1950 ab gab der Landesverband Niedersachsen 14tägig die "Deutsche Wacht" heraus, an deren Stelle von Mai 1951 ab für die Gesamtpartei als Wochenzeitung die "Reichszeitung für nationale Opposition und deutsche Selbstbehauptung" erschien. Sie wurde am 23. Juli 1951 von der Militärregierung für 90 Tage verboten. An ihrer Stelle wurde von August 1951 ab die "Deutsche Opposition" mit dem Untertitel "Neue Folge der Deutschen Wacht" herausgegeben. Vom 10. April 1952 ab gab der Parteivorstand "Die Information" heraus. 16 Abgesehen von den parteieigenen Blättern "Deutsche Wacht" und "Die Information" erschienen die Wochenzeitungen in besonderen Verlagen, die jeweils nach dem Namen der Zeitung benannt waren und deren Inhaber der Verleger Hans Siep war. Für die "Deutsche Reichszeitung"" zeichnete als Hauptschriftleiter Dr. Dorls, für die "Deutsche Wacht" als Herausgeber Dr. Dorls und als Schriftleiter Wolfgang Sarg, für die "Reichszeitung" als Schriftleiter i.V. Kurt Kaufmann, für die "Deutsche Opposition" Hans Hake. In Wirklichkeit war Hauptschriftleiter Dr. Krüger, der jedoch bei der Entnazifizierung in Gruppe 3 eingestuft war und deshalb nicht in Erscheinung treten durfte. Für "Die Information" zeichnete Adolf Manns verantwortlich. 17 Daneben gaben einzelne Landesverbände, teilweise auch Kreisverbände, Informationsblätter heraus; so der Landesverband Niedersachsen "Niedersächsische Nachrichten", Hamburg den "Deutschen Ruf", Schleswig-Holstein "Die Wahrheit", Rheinland-Pfalz das "Mitteilungs- und Informationsblatt für Rheinland-Pfalz" und den "SRP-Brief", Nordrhein-Westfalen und Württemberg-Baden je ein "Informationsblatt", Bayern das "Deutsche Reich", der Kreisverband Stade einen "Informationsbrief", der Kreisverband Vechta den "Südoldenburger Vorposten". 18 Schließlich waren in den Kreisen der SRP auch die "FR-Briefe" verbreitet, die "Dr. Franz Richter" (Fritz Rößler) in eigener Verantwortung herausgab. Außerdem ließ vom 1. September 1951 ab Wolfgang Sarg eine eigene Jugendzeitung, "Die Fanfare", erscheinen, die parteiamtlich empfohlen wurde. 19 Die politische Tätigkeit der SRP stand von vornherein im Bund wie in den Ländern im Gegensatz zur Regierungspolitik. Während des Jahres 1950 verschärfte sich namentlich die Spannung zwischen der SRP und der Bundesregierung. Die Angriffe der Partei richteten sich in steigendem Maße nicht nur gegen die konkreten politischen Zielsetzungen der Regierung, sondern gegen die Form der politischen Willensbildung in der Bundesrepublik schlechthin. Die Bundesregierung gewann im Verlauf dieser Auseinandersetzungen die Überzeugung, daß die SRP die verfassungsrechtliche Ordnung der Bundesrepublik bekämpfe. Sie traf daher durch Beschluß vom 4. Mai 1951 (GMBl. S. 111) die "Feststellung", daß die SRP nach ihren Zielen und nach dem Verhalten ihrer Anhänger, insbesondere auch durch die Versuche, die Wähler zu terrorisieren, darauf ausgehe, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen (Art. 21 II GG). Gleichzeitig stellte die Bundesregierung fest, daß die Reichsfront nach Art. 9 II GG verboten sei, und kündigte an, daß sie einen Antrag auf gerichtliche Feststellung der Verfassungswidrigkeit der SRP beim Bundesverfassungsgericht stellen werde. 20 B.

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