- Quelle: beck-online DIE DATENBANK würde der Verstoß gegen die allgemeine Erfahrung keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung aufwerfen (§219 Abs. 2 Nr. 1 BEG). Schließlich hat weder der Sachverständige noch der Berufungsrichter "zugegeben, daß das Verfolgungsgeschehen bei dem Nervenleiden des Klägers eine Rolle gespielt haben muß". Einen prozentualen Anteil der Verfolgung an dem ganzen Nervenleiden konnten sie von ihren Standpunkt aus nicht festlagen. Zitiervorschlag: BGH Beschl. v. 7.12.1972 – IX ZB 7/70, BeckRS 1972, 31381785 http://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-BECKRS-B-1972-N-31381785 2 von 2 11/22/2022

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