des
$
ohne
Bedeutung
und
hat
wenn
die
Bevölkerung‘
aufmerksam
legen
zu
hätte
ziehenden
für
hält
die
3
erforderlich.
somit
nicht
Gefängnis
bei
bei
keins
der
Vielzahl
untersten
deshalb
zu
der
des
einer
können.
der
nicht
in
Betracht
Die
Straf-
Übertretung
Vergehen
der
für
Sie
einer
liegt
und
Der
eine
8 Monaten
tatmehrheit-
Angeklagten
Vertretbaren.
ohnehin
Angeklagte
Gesamtgefängnisstrafe
von
\
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I
l
[
war
8 lionaten
verurteilen.
Auf
diese
Strafe
Unterbringungshaft
war
abermals
die
in
von
dem
voller
Angeklagten
Höhe
erlittene
anzurechnen,
3
60
StGB.
2.)
liche
seine
war
durch die
Beleidigungen
Befugnis
auf
Den
verletzten
zugesprochen
Kosten
stellung
Neuen
zu
des
Presse
»
werden,
Öffentlich
Entsprechend
hiebei
der
bestimmen,
Urteils
zu
"falschen
Anschuldigungen
Personen
die
zu
Entscheidung
durch
geschehen
dies
39
öffent-
die
Angeklagten
165,
200
StGB.-
Bundesgerichtshofs
innerhalb
sinmaliges
das
machen,
des
oder
wiederum
Verurteilung
bekannt
daß
mußts
2
Wochen
Binrücken
nach
Zu-
in der, Passauer
hat.
TIIs
Da
der
Angeklagte
"Unterbringungshaft
straffrei
sich
seit
geführt
seiner
hat,
Entlassung
kann
\
Veränderung
mit
tateinheitlich
Be-
schuld-
Binsatzstrafen
zu
des
Auch
vorge-
den
Gefängnis
auch
Straftaten
Grenze
abermals
werden
einzelnen
besteht
niet
all
Verjährung
Veranlassung.
zusammentreffenden
der
bei
1 Monat
hiebei
Einfluß.:
also
Strafe
von
den
ergibt,
Gesantstrafe
Übertrstung
der
ist
Angeklagten
zusammentreffenden
und
sich
des
verhängt
nach
Hinsatzstrafe
Veränderung
zu
nicht
hat,
keinen
Schimpfen
geringere
auch
erfüllt
Strafmaß
eine
sine
Da
an
das
eine
Umständen
StGB
das
wäre,
deshalb
angemessen
lich
auf
tateinheitlich
leidigung
der
Nr.l1
auf
geworden
hätte,
kammer
31o
erwartet
aus
der
werden,
un.
Tatbestand
(&s
den