ansunsabun
mag horvergensten vorsen, das dus Sehmurgericht bad
er JESÜRRZEESEREEKETET—En Durukeziranz Beuertang der Dengememungen offennichtlieh mit groser .orgfalt und Vozeicht verfahren.
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Lstı
de Amgexlagte kann Sich insoweit keinsefalis bosch?
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ale
Unbagrunset tet uch die Mige der Mevisien, dns Sehen — |
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seine Aufkläramgazf licht
hab«
. gurieht
In der Bea
voriotst.
heransiekung der Akten hetreffend die itzafsnche gegen Dauer Memn
eine derartige Verletzung 4 schen deshalb nieht gefunden werden,
'
bat das
die gar nieht au ezlangen gewssen waren. Im übrigen
|
weil
Sohwergerisht
sie:
fir
die
£ranaüsischen Kill turgesichts handalte,
oilnss
um akten
alea
05
seine Tantstellung,
Verschomun;
in
der
da3 der Angenlagte
und Kogeuer
a
Syangoge eingsspızrien Juden
der
issehlesung 300 Rubel in Jeld haben zahlen
mit der angetsohten
inneen,
eoinnanäfzel auf
(rund der Aussagen daR zeugen
ie» kash in des Ahloänung des vun den
u
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Verteidiger gesteilten Anm|
Isages auf Vomehaung von 8 weiteren iongen dureh das Serwurgerieht
ö
it eine Verlotsung der iufzlärungspfiieht nieht au orbliezen. Hs
kandelt
sieh
einzel
un
dsa
in Lonienik
Zeugen
(Felen),
unt .
der sank dem Antzag den Vorteidigere Jensen für die Tutigueit
_ das Auftreten
'jeugen dafüns
25.11.1942
Ges angaulagten in Krasnistee und Ungevung,
we sier der Angerlagte in des Zeit vom
amfgenalten babe,
emgeben Sell!e.
weit
15.10.
Tomas nentelt
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DES
;
a
venanm
eich um $ in dem Sohriftnats des Verteidigeze vom 12.9.1949
daß
in nu.
bes Arasaistan sohnbafte Zeugen, Ale bewmien sollten,
sich der Angekingte ihnen und der
gegenüber stets korrekt vernalten
von ingendeolehen Ausschreitungen
oder Polen hakenat geworsen sei.
in rolen ansünsigen Beovsinesung
habe, und daß dem Beuzen nichts
des Angexlagten gegeuiider Juden
üchlieflien vagen in glelaen
.
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ihres Jehnertes, sin
"yahrifisats 2 Uxzeiner, jedeeh ohne Angabe
sie "in der
Zeugen
benannt,
vos onen
ledigiien
gesagt
war,
daß
absugeden®. :
Inge meien, vin günstigen Urtestl ider den ingeklagten
abge»
a6t der Begrintung
Das Sehmrgerieht hai diese Deweisantrsäge seien, ws Gab ou Sich
Jehnt, das die Beweismittel uneszeichbas
des Zeugen HjfZeeety um einen beneieüberdies wei 4er jesennung
Abs.)
eruittiungsantrag handele. Diese Ablehnung var nenh| 245
gar), gezeahtfortigt.
.
An Brechsinen der Jougen vor den ?roseäge-
" gien6 var willig amsgesehlonseh, and 00 jet anbh im höchsten Asade
Vernehmung duseh
: gawahsbeheinlieh, daß sieh ihre zonnisserisehe
as sericht ihres Sohnertes hätte esseishen Anssen,
Ütberdien
vom 12.9.1949 mu
"lundeit oo nich bai dsa Zeugen des Beuziftsatuen
meh wann aho im Sinne des
un jowmanässengen, deren Dekundungen,
nn
—
0
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