Opfer überprüften oder die Transporte bis zum Zielbahnhof als Transportführer oder
Reisebegleiter begleiteten."
197
b> Nach dem Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 15. November 1950
<Entscheidungen in Strafsachen, Neue Folge, 1. Band Nr. 41> wurde in den Jahren 1941 bis
1944
198
"wie aus dem übrigen Reichsgebiet auch aus den fränkischen Kreisen die Masse der dort
ansässigen jüdischen Bürger zwangsweise teils in die besetzten Ostgebiete, teils nach
Theresienstadt - im damaligen Protektorat Böhmen und Mähren - 'umgesiedelt'; gleichzeitig
wurde den Evakuierten das Vermögen zugunsten des Reiches entzogen.
199
Im einzelnen wurden auf diese Weise in folgenden sieben 'Aktionen' aus Ober-, Mittel- und
Unterfranken abgeschoben:
200
1. am 29.11.1941 1 000 Personen nach Riga, 2. am 24.03.1942 1 000 Personen nach Lublin
<Trawiniki>, 3. am 25.04.1942 955 Personen nach Lublin <Izbica>, 4. am 10.09.1942 1 000
Personen nach Theresienstadt, 5. am 23.09.1942 680 Personen nach Theresienstadt, 6. am
17.06.1943
36 Personen nach Theresienstadt,
73 Personen nach
Auschwitz, 7. am 17 01.1944
10 Personen nach Theresienstadt.
201
Von diesen insgesamt 4 754 Juden ist der weitaus größte Teil in den Lagern und Ghettos der
Aufnahmegebiete ums Leben gekommen, teils infolge der unerträglichen Daseinsbedingungen,
teils im Zuge ausgesprochener Vernichtungsaktionen.
202
Die gesamten Evakuierungsmaßnahmen waren auf Veranlassung der obersten Reichsführung
vom Reichssicherheitshauptamt in Berlin <RSHA> angeordnet worden . . . Mit der Durchführung
der Umsiedlungsaktionen hatte das RSHA die ihm unterstehenden örtlichen Dienststellen der
Gestapo betraut. Als zuständige Evakuierungsstelle für die drei Frankenkreise war die
Staatspolizeistelle Nürnberg- Fürth <Stapostelle> bestimmt."
203
Nach diesem Urteil waren wegen Mitwirkung an der Evakuierung angeklagt
204
Dr. M., der vom September 1934 bis Dezember 1942 Polizeipräsident in N. gewesen war, als
Leiter der Stapostelle bei den Aktionen I mit V.
205
Dr. G., W. und Ma. als beamtete Angehörige dieser Stelle, K. als Beamter <Leiter des
Einwohneramts> am Polizeiamt F., je bei einzelnen Aktionen.
206
c> Nach dem Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 15. November 1950
<Entscheidungen in Strafsachen, Neue Folge, 1. Band Nr. 42> wurden in den Jahren 1941 bis
Mitte Juni 1943
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