übertragen" wurden. Zum Chef der Deutschen Polizei wurde Himmler ernannt, der an den
Sitzungen des Reichskabinetts teilnehmen sollte, soweit sein Geschäftsbereich berührt wurde.
184
Seit der durch diesen Erlaß erfolgten einheitlichen Zusammenfassung der polizeilichen
Aufgaben im ganzen Reich wurde das in § 1 des Preußischen Gesetzes über die Geheime
Staatspolizei vom 10. Februar 1936 umrissene Aufgabengebiet als für die Geheime Staatspolizei
im ganzen Reich geltend angesehen <vgl. Best, Die deutsche Polizei, 1940 S. 137>. Durch
seinen Erlaß vom 26. Juni 1936 - O/S Nr. 1/36 - <MinBlatt des Reichs- und Preußischen
Ministeriums des Innern 1936 S. 947> vereinigte Himmler Kriminalpolizei und Geheime
Staatspolizei zur Sicherheitspolizei. Nach seinem Erlaß vom 28. August 1936 - S-V 1.34/36 <MinBlatt des Reichs- und Preußischen Ministeriums des Innern 1936 Spalte 1344> und vom
22. April 1937 - SV 1 Nr. 173 II/37 - <MinBlatt des Reichs- und Preußischen Ministeriums des
Innern 1937 Spalte 661> war vom 1. Oktober 1936 ab die Bezeichnung Geheime Staatspolizei
"die einheitliche Bezeichnung der politischen Polizeien aller deutschen Länder."
185
Nachdem Himmler den Chef des SD der NSDAP, Heydrich zugleich zum Chef der
Sicherheitspolizei ernannt hatte, waren praktisch die staatlichen Behörden der Geheimen
Staatspolizei mit den Parteieinrichtungen des SD vereinigt <vgl. Erlaß Himmlers vom 27.
September 1939 - SV 1 Nr. 719/39 - 151 - über die Errichtung des Reichssicherheitshauptamts,
veröffentlicht: Internationaler Militärgerichtshof, Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher, Band
XXXVIII S. 102 ff.>.
186
Im Amt IV <Geheime Staatspolizei> des Reichssicherheitshauptamts bestanden schließlich nach
dem Stande vom 1. Oktober 1943 folgende Arbeitsgebiete:
187
Gruppe A: Gegner, Sabotage und Schutzdienst <mit den Referaten: Kommunismus, Marxismus;
Sabotagebekämpfung; Nationale Opposition; Schutzdienst>.
188
Gruppe B: Kirchen, Sekten, Juden <mit den Referaten: Politischer Katholizismus; Politischer
Protestantismus, Sekten; Freimaurerei, Judenangelegenheiten>.
189
Gruppe C: Personenkartei, Schutzhaft, Presse, Partei.
190
Gruppe D: Einflußgebiete <mit den Referaten: Ausländische Arbeiter;
Protektoratsangelegenheiten; Gouvernementsangelegenheiten; Besetzte Gebiete im Norden
und Westen; Besetzte Gebiete im Osten>.
191
Gruppe E: Spionageabwehr.
192
Gruppe F: Grenz- und Ausländerpolizei.
193
2. Schon aus der formalen gesetzlichen Abgrenzung ihres Aufgabengebietes ergibt sich, daß die
Gestapo diejenige Behörde war, die vor allen anderen staatlichen Einrichtungen die Unrechtsund Willkürmaßnahmen durchzuführen hatte, die der von der NSDAP beherrschte Staat nach
- Seite 39 von 47 -