51 Vor allem aber wurden - wie eine große Anzahl meist nicht veröffentlichter Erlasse der Unterrichtsverwaltungen ergibt - die Schulleiter und Lehrer im Zusammenhang mit antisemitischen Maßnahmen veranlaßt, unter Mißachtung sachlicher Grundsätze der Erziehung und des Unterrichts jüdische Schüler, solange sie noch nicht allgemein von den Schulen verwiesen worden waren, unter Mißachtung des Gerechtigkeitsprinzips von Schulpreisen, von Schulgeldermäßigungen, von Erziehungsbeihilfen, von "schulischen Veranstaltungen", von Schulspeisungen auszuschließen, sie ohne gesetzliche Grundlage von den Schulen zu verweisen oder von ihnen ein höheres Schulgeld zu verlangen. Gerade diese, aus den Akten der Unterrichtsverwaltungen zu gewinnenden Einblicke in die tägliche Schulpraxis ergeben ein erschütterndes Bild über das Ausmaß, in dem Schulleiter und Lehrer veranlaßt wurden, Pflichten zu verletzen, die sich "aus einem nur von der Sache und vom Fach her orientierten Amtsverhältnis" mit Selbstverständlichkeit ergeben hätten. 52 Von der Tatsache, daß unter dem nationalsozialistischen Regime der Schulunterricht besonders stark im nationalsozialistischen Sinne politisiert worden war, geht schon - worauf das Oberverwaltungsgericht Münster <VerwRspr. 5. Band Nr. 34 S. 189 f.> mit Recht hinweist- das Potsdamer Abkommen vom 2. August 1945 aus <KRABl.- Ergänzungsblatt Nr. 1 S. 13 unter llI A Nr. 7>, das eine demokratische Neuordnung gerade im Erziehungswesen vorsieht. Dementsprechend hat bereits der Kontrollrat mit der Direktive Nr. 54 vom 25. Juli 1947 Richtlinien zur Demokratisierung des deutschen Erziehungswesens erlassen <besonders Ziffer 5 und 6 aaO>. Es bedarf keiner näheren Ausführung, daß die völlige Abkehr von nationalsozialistischen Erziehungs- und Unterrichtsmethoden auch ein besonderes Anliegen des deutschen Volkes selbst war und dementsprechend im neuen demokratischen Staat diese "staatliche Sachaufgabe" gegenüber derjenigen des nationalsozialistischen Staates grundlegend umgestaltet werden mußte und umgestaltet worden ist. 53 Die Behauptung vollends, die Lehr- und Forschungstätigkeit der Universitätslehrer <Theologen, Juristen, Mediziner, Naturwissenschaftler, Philologen und Philosophen> sei "ausschließlich vom Fach her fixiert", also einer Politisierung grundsätzlich unzugänglich, ist für jeden, der die hochschulpolitische Entwicklung während der nationalsozialistischen Zeit nur einigermaßen kennt, so absurd, daß sie keiner Widerlegung im einzelnen bedarf. 54 Forderungen wie die, daß Hochschule und Hochschullehrer " restlos vom nationalsozialistischen Geist durchdrungen" sein müßten, daß die deutsche Wissenschaft "die letzten Überbleibsel ausmerzen" müsse, "die an die fremde Überwucherung erinnern" <H. Huber, Der Aufbau des deutschen Hochschulwesens, 1939 S. 23, 24>, sprechen eine beredte Sprache, besonders wenn man sich vergegenwärtigt, wie die Verwirklichung solcher Ziele in der Praxis aussah. Schon 1939 waren "rund 45 % aller beamteten Stellen innerhalb der Hochschulen seit 1933 neu besetzt" <H. Huber aaO S. 17>. Das war u. a. dadurch erreicht worden, daß man in "rückhaltloser Durchsetzung nationalsozialistischer Persönlichkeitsauslese'' <H. Huber aaO S. 19> eine große Anzahl bedeutender Gelehrter ihrer Lehrstühle beraubt und durch Kräfte ersetzt hatte, deren einwandfreie nationalsozialistische Gesinnung wichtiger war als ihre wissenschaftliche Befähigung. Die nunmehr vom Minister bestellten nationalsozialistischen Rektoren übten als "Führer der Hochschule" im Verein mit den Dozentenbunds- und Studentenführern praktisch unbeschränkten Einfluß im Sinne einer Erneuerung der Hochschule im nationalsozialistischen Geist. Politisch "unzuverlässige" Hochschullehrer wurden überwacht, ihre Publikationen zensuriert und behindert. Die Habilitation auch wissenschaftlich qualifizierter Nachwuchskräfte wurde unterbunden, wenn sie politisch nicht genehm waren. Die Vertretung von Lehrmeinungen, die mit der nationalsozialistischen Parteiauffassung <und das hieß praktisch häufig auch nur mit den augenblicklichen politischen Ansichten der jeweils einflußreichsten Strömung der Partei> unverträglich waren, war nicht mehr möglich; sie wurden gegebenenfalls mit Gewalt - etwa durch organisierten Widerstand des nationalsozialistischen Studentenbundes, aber auch bisweilen durch Schließung ganzer Fakultäten - verhindert. Dies alles vollzog sich im Zeichen der ideologischen Forderung, "die artbewußte Wissenschaft" müsse "im Dienst der völkischen Gemeinschaft stehen"; sie müsse "sich von Bindungen lösen, die der Erfüllung ihrer völkischen Aufgaben entgegenstehen, also von jenen internationalen - Seite 14 von 47 -

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