- Quelle: beck-online DIE DATENBANK LG Berlin, Urteil vom 22.8.1946 - 1 S 738/46 BeckRS 1946, 100045 LG Berlin, Urteil vom 22.8.1946 - 1 S 738/46 Amtlicher Leitsatz: Eine aktive natsoz. Betätigung des Mieters kann für einen jüdischen Eigentümer eines Eigenheims einen Grund zur Aufhebung des Mietverhältnisses bilden. ECLI: ECLI:DE:LGBE:1946:0822.1S738.46.0A Rechtskraft: unbekannt Der Kl. verlangt von den Bekl. Herausgabe einer Wohnung, die diese im Eigenheim des Kl. innehaben. Er bringt vor, sein Schwager, der Zeuge J., sei Jude und wirtschaftlich Mitinhaber des Hauses, weil er 1941 ? des Kaufpreises gezahlt habe; er sei während des Naziregimes auf Betreiben des Bekl. zu 1., der ein aktiver Nationalsozialist sei, mehrfach verhaftet worden. Das AG hat antragsgemäß erkannt. In der Berufung behauptet der Bekl. zu 1., er sei nicht aktiver NatSoz. gewesen, im Gegenteil habe sich der Kl. als überzeugter Nazi ausgegeben. Im übrigen rügt die Berufung unrichtige analoge Anwendung des § 2 MSchG. LG hat Ber. zurückgewiesen. Entscheidungsgründe (gekürzt): Für die sachlich hier zu entscheidende Frage, ob dem Kl. die Fortsetzung des Mietverhältnisses mit den Bekl. noch zumutbar ist (§ 2 Abs. 2 MSchG), kommt es nicht so sehr ausschlaggebend darauf an, ob der bekl. Ehemann nun tatsächlich der Partei, SS oder Gestapo angehört hat und die Verhaftungen des Zeugen J. auf Anzeigen von ihm beruhten. Die Beweisaufnahme hat dies nicht einwandfrei ergeben. Indessen ist durch die Beweisaufnahme im ersten Rechtszug als erwiesen anzusehen, daß der Bekl. jedenfalls anderen erzählt hat, er sei in der SS, weiter, daß beide Bekl. erzählt haben, der Bekl. sei für die Gestapo tätig. Die Bekl. hat sich dann ferner nach der Aussage der bei ihr früher tätigen Hausgehilfin anläßlich eines Besuchs des Schwagers des Kl. dahin geäußert, der „Jude” sei beim Kl. gewesen; das müßte man bei der Gestapo anzeigen. Namentlich aus dieser letzten Bemerkung ist auf die wahre politische Einstellung der Bekl. zu schließen. Entscheidend ist, daß sich die Bekl. danach seinerzeit mit den Zielen der natsoz. Weltanschauung verbunden erklärt und sich wenigstens durch ihre wiederholten Hinweise, der bekl. Ehemann sei für die SS oder Gestapo tätig, als deren tätige Vertreter ausgegeben haben. 1 von 2 http://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-BECKRS-B-1946-N-100045 © Verlag C.H.BECK oHG 2024 2/12/2024

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