- Quelle: beck-online DIE DATENBANK
LG Berlin, Urteil vom 22.8.1946 - 1 S 738/46
BeckRS 1946, 100045
LG Berlin, Urteil vom 22.8.1946 - 1 S 738/46
Amtlicher Leitsatz:
Eine aktive natsoz. Betätigung des Mieters kann für einen jüdischen Eigentümer eines
Eigenheims einen Grund zur Aufhebung des Mietverhältnisses bilden.
ECLI:
ECLI:DE:LGBE:1946:0822.1S738.46.0A
Rechtskraft:
unbekannt
Der Kl. verlangt von den Bekl. Herausgabe einer Wohnung, die diese im Eigenheim des Kl.
innehaben. Er bringt vor, sein Schwager, der Zeuge J., sei Jude und wirtschaftlich Mitinhaber des
Hauses, weil er 1941 ? des Kaufpreises gezahlt habe; er sei während des Naziregimes auf
Betreiben des Bekl. zu 1., der ein aktiver Nationalsozialist sei, mehrfach verhaftet worden. Das
AG hat antragsgemäß erkannt. In der Berufung behauptet der Bekl. zu 1., er sei nicht aktiver
NatSoz. gewesen, im Gegenteil habe sich der Kl. als überzeugter Nazi ausgegeben. Im übrigen
rügt die Berufung unrichtige analoge Anwendung des § 2 MSchG. LG hat Ber. zurückgewiesen.
Entscheidungsgründe (gekürzt):
Für die sachlich hier zu entscheidende Frage, ob dem Kl. die Fortsetzung des Mietverhältnisses
mit den Bekl. noch zumutbar ist (§ 2 Abs. 2 MSchG), kommt es nicht so sehr ausschlaggebend
darauf an, ob der bekl. Ehemann nun tatsächlich der Partei, SS oder Gestapo angehört hat und
die Verhaftungen des Zeugen J. auf Anzeigen von ihm beruhten. Die Beweisaufnahme hat dies
nicht einwandfrei ergeben. Indessen ist durch die Beweisaufnahme im ersten Rechtszug als
erwiesen anzusehen, daß der Bekl. jedenfalls anderen erzählt hat, er sei in der SS, weiter, daß
beide Bekl. erzählt haben, der Bekl. sei für die Gestapo tätig. Die Bekl. hat sich dann ferner nach
der Aussage der bei ihr früher tätigen Hausgehilfin anläßlich eines Besuchs des Schwagers des Kl.
dahin geäußert, der „Jude” sei beim Kl. gewesen; das müßte man bei der Gestapo anzeigen.
Namentlich aus dieser letzten Bemerkung ist auf die wahre politische Einstellung der Bekl. zu
schließen. Entscheidend ist, daß sich die Bekl. danach seinerzeit mit den Zielen der natsoz.
Weltanschauung verbunden erklärt und sich wenigstens durch ihre wiederholten Hinweise, der
bekl. Ehemann sei für die SS oder Gestapo tätig, als deren tätige Vertreter ausgegeben haben.
1 von 2
http://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-BECKRS-B-1946-N-100045
© Verlag C.H.BECK oHG 2024
2/12/2024